1. Einführung
Um den Kunden weiteres Wachstum zu ermöglichen sowie genügend Netzwerkkapazität für neue Kunden vorhalten zu können, hat Eurex Exchange folgendes beschlossen:
a. Abschaffung der Obergrenze von derzeit 36 für eigene und/oder genutzte 10Gbit/s ETI-Verbindungen
b. Beibehaltung der Obergrenze von derzeit 4 pro Access Point (Switch) für eigene und/oder genutzte 10Gbit/s ETI-Verbindungen
Diese Änderungen treten am 20. September 2021 in Kraft.
2. Erforderliche Tätigkeiten
Keine.
3. Details
Eurex Exchange hat beschlossen, für ihre Kunden die Netzwerkkapazität zu erhöhen und die Rahmenbedingungen bezüglich Begrenzungen für 10Gbit/s ETI-Verbindungen zu vereinfachen. Dementsprechend wird die derzeitige Obergrenze von 36 für eigene und/oder für Handelsteilnehmer und Service-Betreiber genutzte 10Gbit/s ETI-Verbindungen abgeschafft. Um gleichzeitig genügend Kapazität für neue Kunden vorhalten zu können, bleibt die derzeitige Obergrenze von 4 eigenen und/oder genutzten 10Gbit/s ETI-Verbindungen pro Access Point (Switch) bestehen.
Die bestehende Obergrenze von maximal 32 10Gbit/s Marktdaten-Verbindungen bleibt in Kraft.
Aus den vorgenannten Gründen werden die folgenden Dokumente entsprechend geändert:
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertrags über die technische Anbindung und Nutzung der Börsen-EDV der Eurex Deutschland“ (Anschlussvertrag) gemäß Anhang 1
- Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Vertrag über die technische Anbindung eines Multi-Member-System Betreibers an die Börsen-EDV Eurex® (Betreiber-Anschlussvertrag) gemäß Anhang 2
Diese Änderungen, wie in den Anhängen 1 und 2 dargelegt, treten am 20. September 2021 in Kraft.
Zum Datum des Inkrafttretens werden die Vollversionen der geänderten Dokumente auf der Eurex-Website www.eurex.com unter dem folgenden Link veröffentlicht:
Ressourcen > Formulare
Änderungen der AGB zum Anschlussvertrag und der AGB zum Betreiber-Anschlussvertrag werden dem Handelsteilnehmer mindestens sechs (6) Wochen vor deren Wirksamkeit bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Handelsteilnehmer nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Bekanntgabe der Änderung schriftlich Widerspruch bei Eurex Frankfurt AG erhebt.
Anhänge:
- 1 – Geänderte „Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertrags über die technische Anbindung und Nutzung der Börsen-EDV der Eurex Deutschland (Anschlussvertrag)“
- 2 – Geänderte „Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Vertrag über die technische Anbindung eines Multi-Member-System Betreibers an die Börsen-EDV Eurex® (Betreiber-Anschlussvertrag)“
Weitere Informationen
Empfänger: | | Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Vendoren |
Zielgruppen: | | Front Office/Handel |
Verweis auf Rundschreiben: | | Eurex-Rundschreiben 069/20 |
Kontakt: | | client.services@eurex.com |
Web: | | www.eurex.com |
Autorisiert von: | | Dr. Wolfgang Eholzer |