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10. Jan. 2022

Eurex

Jährliche „Due Diligence“-Prüfung der Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland

Eurex-Rundschreiben 002/22 Jährliche „Due Diligence“-Prüfung der Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland

1.    Einführung

Eurex Deutschland muss jährlich überprüfen, ob alle Handelsteilnehmer die Zulassungskriterien der Eurex Deutschland einhalten. 

Die geltenden regulatorischen Bestimmungen sind in der Delegierten Verordnung 2017/584 der Kommission vom 14. Juli 2016, zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der organisatorischen Anforderungen an Handelsplätze, dargelegt.

Artikel 7 der Delegierten Verordnung 2017/584 verpflichtet Handelsplätze, Bedingungen für die Nutzung ihrer elektronischen Ordersysteme durch ihre Mitglieder festzulegen und die „Due Diligence“ ihrer Mitglieder jährlich gegen diese Bedingungen zu bewerten. Diese Bedingungen wurden in die geltende Börsenordnung der Eurex Deutschland aufgenommen.

2.    Erforderliche Tätigkeiten

Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland müssen das ausgefüllte „Due Diligence Statement“ bis spätestens 4. Februar 2022 ausgefüllt eingereicht haben.

Das „Due Diligence Statement“ kann hier aufgerufen werden.

Zentrale Koordinatoren werden gebeten, die Daten zu ihrem Unternehmen und ihre persönliche PIN einzugeben sowie die entsprechenden Eingabefelder auszufüllen und das Due Diligence Statement abzusenden. Bitte beachten Sie, dass die dem Zentralen Koordinator zugesandte PIN dieselbe ist, welche auch zur Abgabe des „Readiness Statement“ verwendet wurde.

Wenn Sie Ihre PIN nicht mehr zur Hand haben oder keine erhalten haben, nehmen Sie bitte mit Ihrem Key Account Manager Kontakt auf.

Wenn Sie Fragen zum „Due Diligence Statement“ haben, kontaktieren Sie bitte Ihren Key Account Manager oder senden Sie eine E-Mail an: client.services@eurex.com.

3.    Details der Initiative

Die jährliche Prüfung der „Due Diligence“ durch die Eurex Deutschland bezieht sich auf die Prüfperiode von Januar 2021 bis Dezember 2021 und umfasst die folgenden Bereiche:

  • Zulassungskriterien festgelegt in der Börsenordnung für die Eurex Deutschland, Abschnitt IV (Handelsteilnehmer) und Abschnitt V (Zugang zum Handelssystem)
  • Zulassungskriterien festgelegt in Artikel 7 der Delegierten Verordnung 2017/584 (Due Diligence der Mitglieder von Handelsplätzen)
  • Anforderungen im Zusammenhang mit dem angemessenen Testen des Handelssystems, des Handelsalgorithmus oder Handelsstrategie der Mitglieder gemäß Artikel 9 der Delegierten Verordnung 2017/584 (Konformitätstests)
  • Wenn auf Ihr Unternehmen anwendbar, Anforderungen festgelegt in der Delegierten Verordnung 2017/589 der Kommission vom 19. Juli 2016 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der organisatorischen Anforderungen an Wertpapierfirmen, die algorithmischen Handel betreiben
  • Wenn auf Ihr Unternehmen anwendbar, Anforderungen in Zusammenhang mit dem angemessenen Testen der Algorithmen durch die Teilnehmer zur Vermeidung marktstörender Handelsbedingungen gemäß Artikel 10 der Delegierten Verordnung 2017/584.

Empfänger:

Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Vendoren

Zielgruppen: 

Front Office/Handel, Middle + Backoffice, IT/System Administration, 
Revision/Security Coordination

Kontakt:

Derivatives Trading Operations, Tel. +49-69-211-1 12 10, eurextrading@eurex.com

Web:

www.eurex.com

Autorisiert von:

Dr. Randolf Roth


Marktstatus

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Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Eurex Internetseite unter Support --> Emergencies and safeguards (nur in Englischer Sprache verfügbar) finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

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