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EUR/JPY-Futures (FCEY)

  • Refinitiv
    0#FCEY:
  • Bloomberg L.P.
    POTA Curncy DES
  • Währung
    JPY
  • Produkt-ISIN
    DE000A160WX8
  • Basiswert-ISIN
    EU0009652627

Preise/Quotes

Price Chart

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Statistik

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Spezifikationen

Kontraktspezifikationen

Basiswerte

FX-KontraktProdukt-ID

AUD/USD-Futures

FCAU

AUD/JPY-Futures

FCAY

EUR/USD-Futures

FCEU

EUR/CHF-Futures

FCEF

EUR/GBP-Futures

FCEP

EUR/AUD-Futures

FCEA

EUR/JPY-Futures

FCEY

GBP/USD-Futures

FCPU

GBP/CHF-Futures

FCPF

USD/CHF-Futures

FCUF

USD/JPY-Futures

FCUY

NZD/USD-Futures

FCNU


Kontraktgrößen

Basiswert

Nennwert

AUD/USD-, AUD/JPY-Futures

AUD 100.000

EUR/USD-, EUR/CHF-, EUR/GBP-, EUR/AUD-, EUR/JPY-Futures

EUR 100.000

GBP/USD-, GBP/CHF-Futures

GBP 100.000

USD/CHF-, USD/JPY-Futures

USD 100.000

NZD/USD-Futures

NZD 100.000


Die Basiswährung ist jeweils die zuerst genannte Währung des entsprechenden Währungspaares und die zweitgenannte Währung ist die Quotierungswährung. Ein FX-Futures wird in seiner jeweiligen Quotierungswährung gehandelt.

Erfüllung

Physische Lieferung der Basiswert-Währungen (T+2) über das CLS-System. 


Preisermittlung und Minimale Preisveränderung

Die Preisermittlung erfolgt als Dezimalzahl auf fünf Nachkommastellen. Die minimale Preisveränderung beträgt 0,00001, dies entspricht einem Wert von einer Einheit der Quotierungswährung.

Für FX-Futures mit Japanischen Yen als Quotierungswährung erfolgt die Preisermittlung als Dezimalzahl auf drei Nachkommastellen. Die minimale Preisveränderung beträgt 0,001, dies entspricht einem Wert von 100 Einheiten der Quotierungswährung.


Laufzeiten

Bis zu 36 Monaten: Die fünfzehn nächsten aufeinander folgenden Kalendermonate, die drei darauf folgenden Quartalsmonate aus dem Zyklus März, Juni, September und Dezember und die zwei darauf folgenden Halbjahresmonate aus dem Zyklus Juni und Dezember.


Letzter Handelstag und Schlussabrechnungstag

Letzter Handelstag und Schlussabrechnungstag ist der zweite Börsentag vor dem dritten Mittwoch des jeweiligen Fälligkeitsmonatsmonats. Handelsschluss für die fälligen FX-Futures am letzten Handelstag ist um 15:00 Uhr MEZ. 


Täglicher Abrechnungspreis

Bei der Festlegung des täglichen Abrechnungspreises wird der volumengewichtete Durchschnittspreis (VWAP) der Futures-Transaktionen herangezogen, die während einer Zeitspanne von 60 Sekunden mit Ende um 17:30 Uhr MEZ berechnet werden. Wenn weniger als fünf Transaktionen vorhanden sind, wird der VWAP der letzten fünf Transaktionen, die in den letzten 15 Minuten vor 17:30 Uhr MEZ abgeschlossen werden bzw. der Mittelwert der Bid/Ask-Preise im Orderbuch vor 17:30 Uhr MEZ herangezogen.

Ergänzende Details entnehmen Sie den Clearing-Bedingungen.


Schlussabrechnungspreis

Bei der Festlegung des Schlussabrechnungspreises wird der VWAP aller Transaktionen herangezogen, die während der letzten Handelsminute mit Ende um 15:00 Uhr MEZ ausgeführt wurden. Wenn keine geeigneten Preise verfügbar sind, wendet Eurex Exchange den durchschnittlichen mittleren Preis der letzten angezeigten Bid/Ask-Spot-Preise während einer Zeitspanne von 60 Sekunden mit Ende um 15:00 Uhr MEZ an, die von einem von Eurex Clearing beauftragten Datenanbieter veröffentlicht wurden.

FX-Futures stehen zum Handel in den USA zur Verfügung. 

Block Trades

Zulassung zum Eurex Block Trade Service mit einer Minimum Block Trade Size von: 1 Kontrakt

Market-Making-Parameter

Alle Quotierungs-Parameter im Überblick

  • Quotierungszeitraum
  • Laufzeitbereich
  • Spread-Klasse & Maximum Spread
  • Mindestquotierungsgröße
Liquidity Provider schemes

Mistrade-Parameter

Einen Überblick der Mistrage Ranges von Futures und Optionen sowie weitere Informationen über das Verhalten kurz vor Fälligkeits- und Verfallterminen und in extremen Marktsituationen (stressed markets) finden Sie in nachfolgendem File zum Download.
 

Mistrade Ranges

Crossing-Parameter

(Sektion 2.6 Eurex Handelsbedingungen)

(1) Aufträge und Quotes, die dasselbe Instrument oder kombinierte Instrument betreffen, dürfen, wenn sie sich sofort ausführbar gegenüberstünden, weder wissentlich von einem Börsenteilnehmer (Cross-Trade) noch nach vorheriger Absprache von zwei unterschiedlichen Börsenteilnehmern (Pre-Arranged-Trade) eingegeben werden, es sei denn, die Voraussetzungen nach Absatz 3 sind erfüllt. Dies gilt auch für die Eingabe von Aufträgen als Teil eines Quotes.

(2) Ein Börsenteilnehmer kann eine schriftliche Darstellung seiner internen wie auch externen technischen Anbindungsstruktur an das EDV-System der Eurex Deutschland der Handelsüberwachungsstelle der Eurex Deutschland übermitteln, aufgrund derer entschieden wird, ob die Voraussetzungen der Wissentlichkeit gemäß Absatz 1 bei einem Börsenteilnehmer im konkreten Fall vorliegen. Die Einzelheiten der Anforderungen der Darstellung der Anbindungsstruktur gemäß Satz 1 werden von der Handelsüberwachungsstelle der Eurex Deutschland im Einvernehmen mit der Geschäftsführung der Eurex Deutschland bestimmt; die Anforderungen sind zu veröffentlichen.

(3) Ein Cross-Trade oder ein Pre-Arranged-Trade ist zulässig, wenn einer der am Cross-Trade oder Pre-Arranged Trade Beteiligten vor der Eingabe seines Auftrags oder Quotes im EDV-System der Eurex Deutschland ankündigt, eine entsprechende Anzahl an Kontrakten als Cross-Trade oder Pre-Arranged-Trade im Orderbuch ausführen zu wollen („Cross-Request“). Der den Cross- oder Pre-Arranged-Trade herbeiführende Auftrag oder Quote muss dabei frühestens eine Sekunde und spätestens 61 Sekunden bei Geldmarkt-Futures-Kontrakten, Fixed-Income-FuturesKontrakten, Optionen auf Geldmarkt-Futures-Kontrakten und Optionen auf FixedIncome-Futures-Kontrakten bzw. spätestens 31 Sekunden bei allen anderen Futures- und Optionskontrakten, nach der Eingabe des Cross-Requests eingegeben werden. Der kaufende Börsenteilnehmer ist für die Einhaltung der Eingaben des Cross-Requests verantwortlich. Die Eingabe eines Cross-Request, ohne anschließend den entsprechenden Auftrag oder Quote einzugeben, ist nicht zulässig.

(4) Die Absätze 1 und 3 finden keine Anwendung auf Geschäfte, die während des Ausgleichsprozesses in einer Auktion (Ziffer 1. 4 Abs. 2 und Abs. 3) zustande kommen.

(5) Absatz 1 findet entsprechende Anwendung auf sonstige Verhaltensweisen, die eine Umgehung dieser Vorschrift darstellen.

Handelszeiten

Normaler Handelstag
Pre-Trading Trading Post-Trading
Full Late1 Late2 Restricted
00:55 01:00 23:00 23:05
Letzter Handelstag
Pre-Trading Trading Post-Trading
Full Late1 Late2 Restricted
00:55 01:00 15:00

Transaktionsentgelte

Entgeltart Entgelt
Börsliche Transaktionen: Standard-Entgelt (A-, M- und P-Konten) USD 0,30 pro Kontrakt
Bestimmung der zu liefernden Währung (Notification) USD 0,30 pro Kontrakt
Zuweisung der zu liefernden Währung (Allocation) USD 0,30 pro Kontrakt

Orderbuch

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Marktstatus

XEUR

Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Eurex Internetseite unter Support --> Emergencies and safeguards (nur in Englischer Sprache verfügbar) finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.

Das sofortige Update des Markt-Status erfordert eine aktivierte und aktuelle Java™ Software für den Web Browser.