Handel

Händlerzulassung

Personen, die berechtigt sein sollen, für ein zur Teilnahme am Börsenhandel zugelassenes Unternehmen an der Eurex Deutschland zu handeln, bedürfen der Zulassung durch die Eurex Deutschland.

Jeder Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland kann eine unbegrenzte Anzahl von Händlern haben. Allerdings müssen alle Handelsteilnehmer mindestens einen zugelassenen Händler haben, um die Zulassungsvoraussetzungen der Eurex Deutschland zu erfüllen.

Darüber hinaus ist die Zulassung als Börsenhändler nur im Auftrag eines einzigen Handelsteilnehmers möglich. Wechselt ein Börsenhändler zu einem anderen Unternehmen, muss die mit dem Unternehmen verbundene Händlerzulassung zunächst beendet und eine neue Börsenhändlerzulassung für das neue Unternehmen beantragt werden.

Händler, die für einen zugelassenen Handelsteilnehmer an der Eurex Deutschland handeln sollen, müssen zuverlässig sein und über die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und praktische Erfahrung gemäß Zulassungsordnung für Börsenhändler an der Eurex Deutschland verfügen.

Bitte registrieren Sie sich im Member Section Portal und beantragen Sie die Berechtigung zur Erstellung eines Zulassungsantrags für die Eurex Deutschland. Nach Registrierung und Freigabe kann der Zulassungsantrag im Member Section Portal selbst initiiert werden.

Zulassungsvoraussetzungen

Börsenhändler werden auf Antrag von Eurex Deutschland zugelassen, sofern sie zuverlässig sind und sowohl über die erforderlichen fachlichen Kenntnisse als auch über die praktische Erfahrung für den Handel verfügen.

Fachliche Kenntnisse

Um diese Voraussetzungen zu erfüllen, müssen Bewerber entweder die Eurex -Börsenhändlerprüfung innerhalb der letzten zwei Jahre vor Antragstellung erfolgreich bestanden haben oder in den letzten zwei Jahren vor Antragstellung für mindestens 12 Monate als Börsenhändler an der Eurex Deutschland zugelassen gewesen sein (gemäß § 4 Abs. 2 der Zulassungsordnung für Börsenhändler an der Eurex Deutschland).

Praktische Erfahrung

Diese Anforderung kann entweder durch die Teilnahme am funktionalen Eurex-Systemtraining oder durch den Nachweis erfüllt werden, dass innerhalb der zwei Jahre vor Antragstellung mindestens sechs Monate an einer Börse oder einem multilateralen Handelssystem gehandelt wurde (gemäß § 4 Abs. 4 der Zulassungsordnung für Börsenhändler an der Eurex Deutschland).

Sollten Sie entweder nicht über die erforderlichen fachlichen Kenntnisse oder über die praktische Erfahrung verfügen, buchen Sie bitte im Rahmen des Zulassungsantrags entweder die Eurex-Börsenhändlerprüfung oder das Eurex-Systemtraining oder beides – abhängig davon, welcher Qualifikationsnachweis Ihnen fehlt. Weitere Informationen zur Prüfung und zum Systemtraining finden Sie im folgenden Abschnitt.

Eurex-Börsenhändlerprüfung und Eurex-Systemtraining

Das erfolgreiche Bestehen der Eurex-Börsenhändlerprüfung bescheinigt die für die Zulassung als Börsenhändler an der Eurex Deutschland erforderlichen fachlichen Kenntnisse. Die Teilnahme am Eurex-Systemtraining bescheinigt die erforderliche praktische Erfahrung.

Die Teilnahme an der Prüfung ist ausschließlich Personen vorbehalten, die sich offiziell im Zulassungsverfahren zum Börsenhändler an der Eurex Deutschland befinden. Das bedeutet, die Kandidaten müssen bei einem Unternehmen beschäftigt sein, das als Handelsteilnehmer an der Eurex Deutschland zugelassen ist. Die Durchführung der Prüfung und die Rücktrittsmodalitäten sind in der Zulassungsordnung und der Gebührenordnung geregelt.

Prüfungsvorbereitung

Nutzen Sie unseren umfangreichen Fragen- und Antwortenkatalog (siehe unten), der die sämtlichen Prüfungsfragen inklusive Lösungen enthält. Ergänzend bieten wir Ihnen eine Online-Prüfungssimulation an, mit der Sie eine echte Prüfungssituation simulieren und Ihren aktuellen Wissensstand gezielt überprüfen können.

Prüfungstermine (vorbehaltlich Änderungen)

17.12.2025

15.04.2026
17.06.2026
21.10.2026
09.12.2026

06.01.2026
03.02.2026
03.03.2026
07.04.2026
05.05.2026
02.06.2026
07.07.2026
04.08.2026
01.09.2026
06.10.2026
03.11.2026
01.12.2026

14.01.2026
11.02.2026
09.04.2026
10.06.2026
09.07.2026
12.08.2026
09.09.2026
08.10.2026
11.11.2026
10.12.2026

18.12.2025

08.01.2026
05.02.2026
05.03.2026
09.04.2026
07.05.2026
04.06.2026
09.07.2026
06.08.2026
03.09.2026
08.10.2026
05.11.2026
03.12.2026

13.01.2026
03.02.2026
10.03.2026

03.02.2026
12.05.2026
06.10.2026

06.01.2026
03.02.2026
03.03.2026
07.04.2026
05.05.2026
02.06.2026
07.07.2026
04.08.2026
01.09.2026
06.10.2026
03.11.2026
01.12.2026

11.12.2025

22.01.2026
26.02.2026
26.03.2026
30.04.2026
28.05.2026
25.06.2026
30.07.2026
24.09.2026
29.10.2026
19.11.2026
09.12.2026

10.12.2025

08.01.2026
05.02.2026
05.03.2026
09.04.2026
07.05.2026
04.06.2026
09.07.2026
06.08.2026
03.09.2026
08.10.2026
05.11.2026
03.12.2026

18.12.2025

29.01.2026
26.02.2026
26.03.2026
30.04.2026
28.05.2026
25.06.2026
30.07.2026
27.08.2026
24.09.2026
28.10.2026
26.11.2026
17.12.2026

Das Eurex-Systemtraining ist ein webbasiertes Training, das Ihnen die Benutzeroberfläche der T7-Handelsarchitektur, die zentralen Konzepte von Eurex sowie relevante Regeln und Vorschriften vermittelt. Interaktive Übungen und ein Abschlusstest sorgen für eine praxisnahe Vertiefung der Inhalte. Die Trainingsdauer beträgt etwa 1-2 Stunden. Nach der Buchung muss das Training innerhalb von 10 Wochen abgeschlossen werden. Börsenhändler können das Training nur im Rahmen des Zulassungsantrags buchen.

Marktstatus

XEUR

Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Eurex Internetseite unter Support --> Emergencies and safeguards (nur in Englischer Sprache verfügbar) finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.

Das sofortige Update des Markt-Status erfordert eine aktivierte und aktuelle Java™ Software für den Web Browser.