Bitte registrieren Sie sich im Member Section Portal und beantragen Sie die Berechtigung zur Erstellung eines Zulassungsantrags für die Eurex Deutschland. Nach Registrierung und Freigabe kann der Zulassungsantrag im Member Section Portal selbst initiiert werden.
Zulassungsvoraussetzungen
Börsenhändler werden auf Antrag von Eurex Deutschland zugelassen, sofern sie zuverlässig sind und sowohl über die erforderlichen fachlichen Kenntnisse als auch über die praktische Erfahrung für den Handel verfügen.
Fachliche Kenntnisse
Um diese Voraussetzungen zu erfüllen, müssen Bewerber entweder die Eurex -Börsenhändlerprüfung innerhalb der letzten zwei Jahre vor Antragstellung erfolgreich bestanden haben oder in den letzten zwei Jahren vor Antragstellung für mindestens 12 Monate als Börsenhändler an der Eurex Deutschland zugelassen gewesen sein (gemäß § 4 Abs. 2 der Zulassungsordnung für Börsenhändler an der Eurex Deutschland).
Praktische Erfahrung
Diese Anforderung kann entweder durch die Teilnahme am funktionalen Eurex-Systemtraining oder durch den Nachweis erfüllt werden, dass innerhalb der zwei Jahre vor Antragstellung mindestens sechs Monate an einer Börse oder einem multilateralen Handelssystem gehandelt wurde (gemäß § 4 Abs. 4 der Zulassungsordnung für Börsenhändler an der Eurex Deutschland).
Sollten Sie entweder nicht über die erforderlichen fachlichen Kenntnisse oder über die praktische Erfahrung verfügen, buchen Sie bitte im Rahmen des Zulassungsantrags entweder die Eurex-Börsenhändlerprüfung oder das Eurex-Systemtraining oder beides – abhängig davon, welcher Qualifikationsnachweis Ihnen fehlt. Weitere Informationen zur Prüfung und zum Systemtraining finden Sie im folgenden Abschnitt.
Eurex-Börsenhändlerprüfung und Eurex-Systemtraining
Das erfolgreiche Bestehen der Eurex-Börsenhändlerprüfung bescheinigt die für die Zulassung als Börsenhändler an der Eurex Deutschland erforderlichen fachlichen Kenntnisse. Die Teilnahme am Eurex-Systemtraining bescheinigt die erforderliche praktische Erfahrung.