Handel

Händlerzulassung

Jede Person, die zum Handel an Eurex Deutschland im Namen eines Börsenteilnehmers berechtigt sein soll, muss zuvor als Börsenhändler für Eurex Deutschland zugelassen werden.

Jeder Eurex Deutschland-Börsenteilnehmer kann eine unbegrenzte Anzahl von Händlern haben. Ein Börsenteilnehmer muss jedoch mindestens über einen zugelassenen Händler verfügen, um die Teilnahmevoraussetzungen für den Eurex Deutschland zu erfüllen.

Weiterhin ist eine Zulassung als Börsenhändler nur für ein einziges an der Börse zugelassenes Unternehmen möglich. Wechselt ein Börsenhändler zu einem anderen Unternehmen, ist die an das Unternehmen geknüpfte Händlerzulassung durch schriftliche Benachrichtigung zurückzugeben und eine neue Börsenhändlerzulassung für das neue Unternehmen zu beantragen.

Personen, die berechtigt sein sollen, gemäß Absatz 3, Nummer 3.2 der Eurex Deutschland-Börsenordnung für ein zugelassenes Unternehmen an der Börse zu handeln, müssen zuverlässig sein und über die erforderliche berufliche Eignung verfügen.

Alle zur Personenzulassung relevanten Schritte können von jedem Standort weltweit und unabhängig von der Zeitzone über das Internet veranlasst werden. Den aktuellen Bearbeitungsstatus Ihrer Zulassungsanträge können Sie jederzeit online über eXAS in der Member Section verfolgen. Bitte beachten Sie, dass zum Start des Services mindestens ein Zulassungsadministrator für Ihr Unternehmen eingerichtet sein muss, da die Zulassung von Börsenhändlern nur über eXAS möglich ist.

Zum Nachweis der Zuverlässigkeit sind dem Antrag insbesondere folgende Unterlagen beizufügen:

  • Lückenloser Lebenslauf, der sämtliche Vornamen, den Geburtsnamen, den Geburtstag, den Geburtsort sowie die Staatsangehörigkeit enthalten muss
  • Erklärung über die persönliche Zuverlässigkeit gemäß § 2 Zulassungsordnung für Börsenhändler an der Eurex Deutschland

Zum Nachweis der beruflichen Eignung (fachliche Kenntnisse und praktische Erfahrungen) sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen:

  • Fachliche Kenntnisse
    Kopie des Prüfungszertifikats gemäß § 3 Abs. 3 der Zulassungsordnung über eine bestandene Händlerprüfung an der Eurex Deutschland innerhalb der letzten 2 Jahre vor dem Zeitpunkt der Antragstellung

    oder

    Zwölfmonatige Zulassung an der Eurex Deutschland in den letzten 2 Jahren für mindestens 12 Monate vor dem Zeitpunkt der Antragstellung.
     
  • Praktische Erfahrung
    Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer funktionalen Systemschulung gemäß § 16 Zulassungsordnung

    oder

    Nachweis der Teilnahme am Handel an einer Börse oder an einem Multilateralen Handelssystem über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten innerhalb der letzten zwei Jahre vor Antragstellung.

Sollten die oben genannten fachlichen Kenntnisse sowie praktischen Erfahrungen nicht vorhanden sein, ist eine Anmeldung für die Eurex-Börsenhändlerprüfung und die Eurex-Systemschulung unter den nebenstehenden Links möglich.

Die Zulassung zur Eurex-Börsenhändlerprüfung sowie zur Eurex-Systemschulung ist nur bei zeitgleicher Beantragung zur Zulassung zum Börsenhändler an der Eurex Deutschland möglich.

Beim Wechsel eines Eurex-Börsenhändlers zu einem anderen zugelassenen Unternehmen ist zum Nachweis der fachlichen Kenntnisse das erfolgreiche Bestehen der Eurex-Börsenhändlerprüfung oder eine zwölfmonatige Zulassung bei dem vorherigen Unternehmen innerhalb der letzten zwei Jahre notwendig. Des Weiteren ist zum Nachweis der praktischen Erfahrung eine Bestätigung über die aktive Teilnahme am Handel innerhalb der letzten zwei Jahre für mindestens sechs Monate erforderlich.

Mit dem erfolgreichen Ablegen der Eurex Börsenhändlerprüfung wird die fachliche Kenntnis für die Zulassung als Börsenhändler an der Eurex Deutschland bescheinigt. Zusätzlich ist für die Zulassung der Nachweis von praktischer Erfahrung notwendig. 

Ein Nachweis über die erforderliche praktische Erfahrung ist die Eurex Online-Systemschulung (Kosten: 310 Euro plus MwSt.). Welche weiteren Nachweise für die Zulassung akzeptiert werden, ist in § 3 der Zulassungsordnung für Börsenhändler geregelt. 

Prüfungsmodalitäten

Die Prüfung umfasst 35 Fragen aus den Sachgebieten Regelwerke der Eurex Deutschland und Funktionsweise des Handels. Die Prüfungsdauer beträgt 20 Minuten. Die Prüfung kann an jedem Prüfungsort auf Deutsch oder Englisch abgelegt werden. Zum erfolgreichen Bestehen der Prüfung müssen 75 Prozent der möglichen Punkte erreicht werden. Die Prüfungsgebühr beträgt 200 Euro.

Die Durchführung der Prüfung und die Rücktrittsmodalitäten sind in der Zulassungsordnung und der Gebührenordnung geregelt.

Prüfungsvorbereitung

Für die Prüfungsvorbereitung steht der Fragenkatalog, der alle Prüfungsfragen enthält, zur Verfügung.

Teilnahmebedingungen

An dieser Prüfung dürfen nur Personen teilnehmen, die sich im Zulassungsprozess zum Börsenhändler befinden. Das heißt, Prüfungsteilnehmer müssen für ein Unternehmen arbeiten, dass Börsenteilnehmer an Eurex ist und im Online-Zulassungsservice muss bereits ein Antrag auf Zulassung zum Börsenhändler für den Prüfungsteilnehmer gestellt worden sein.

Anmeldung

Die Anmeldung zu dieser Prüfung ist nur über die Member Section möglich. Je nach Zugangsberechtigung erfolgt die Anmeldung entweder direkt oder über den hausinternen Zulassungsadministrator. Sollten Sie Fragen zu Ihrem Antrag haben, wenden Sie sich bitte an das Member Section Team, per e-mail an member.section@deutsche-boerse.com oder per Telefon unter +49-69-211-1 78 88, oder Sie nutzen den Leitfaden für das Member Section Portal. 

Marktstatus

XEUR

Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Eurex Internetseite unter Support --> Emergencies and safeguards (nur in Englischer Sprache verfügbar) finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.

Das sofortige Update des Markt-Status erfordert eine aktivierte und aktuelle Java™ Software für den Web Browser.