Kontraktspezifikationen
Kontrakt | Produkt-ID | Basiswert |
EURO STOXX 50® Index Futures | FESX | EURO STOXX 50® Index |
Micro-EURO STOXX 50® Index Futures | FSXE | EURO STOXX 50® Index |
EURO STOXX 50® Index Quanto Futures | FESQ | EURO STOXX 50® Index |
EURO STOXX 50® ex Financials Index Futures | FEXF | EURO STOXX 50® ex Financials Index |
STOXX® Europe 50 Index Futures | FSTX | STOXX® Europe 50 Index |
Erfüllung
Erfüllung durch Barausgleich, fällig am ersten Börsentag nach dem Schlussabrechnungstag.
Kontraktwerte und Preisabstufungen
Kontrakt | Kontraktwert pro Indexpunkt | Minimale Preisveränderung | |
Punkte | Wert | ||
EURO STOXX 50® Index Futures | EUR 10 | 1 | EUR 10 |
Micro-EURO STOXX 50® Index Futures | EUR 1 | 0,5 | EUR 0,50 |
EURO STOXX 50® Index Quanto Futures | USD 10 | 1 | USD 10 |
EURO STOXX 50® ex Financials Index Futures | EUR 10 | 0,5 | EUR 5 |
STOXX® Europe 50 Index Futures | EUR 10 | 1 | EUR 10 |
Laufzeit
Standard - bis zu 9 Monaten: Die drei nächsten Quartalsmonate aus dem Zyklus März, Juni, September und Dezember.
FESX & FESQ - bis zu 36 Monaten: Die zwölf nächsten Quartalsmonate aus dem Zyklus März, Juni, September und Dezember.
Letzter Handelstag und Schlussabrechnungstag
Letzter Handelstag ist der Schlussabrechnungstag.
Schlussabrechnungstag ist der dritte Freitag des jeweiligen Fälligkeitsmonats, sofern dieser ein Börsentag ist, andernfalls der davor liegende Börsentag. Handelsschluss für die fälligen Futures am letzten Handelstag ist 12:00 Uhr MEZ.
Täglicher Abrechnungspreis
Bei der Festlegung der täglichen Abrechnungspreise wird der volumengewichtete Durchschnitt der Preise aller Geschäfte in der Minute vor 17:30 Uhr MEZ in dem jeweiligen Kontrakt als täglicher Abrechnungspreis des aktuellen Fälligkeitsmonats herangezogen, falls in diesem Zeitraum mehr als fünf Geschäfte abgeschlossen wurden.
Für alle weiteren Kontraktlaufzeiten wird der tägliche Abrechnungspreis entsprechend der mittleren Geld-/Briefspanne des Kombinationsauftragsbuchs festgelegt.
Schlussabrechnungspreis
Der Schlussabrechnungspreis wird von Eurex am Schlussabrechnungstag eines Kontrakts festgelegt. Maßgebend ist der Durchschnittswert der jeweiligen STOXX® Index-Berechnungen in der Zeit von 11:50 Uhr MEZ bis 12:00 Uhr MEZ.
Ausführliche Details entnehmen Sie den Clearing-Bedingungen und den Kontraktspezifikationen.
Market-Making-Parameter
Alle Quotierungs-Parameter im Überblick
Mistrade-Parameter
Einen Überblick der Mistrage Ranges von Futures und Optionen sowie weitere Informationen über das Verhalten kurz vor Fälligkeits- und Verfallterminen und in extremen Marktsituationen (stressed markets) finden Sie in nachfolgendem File zum Download.
Crossing-Parameter
(Sektion 2.6 Eurex Handelsbedingungen)
(1) Aufträge und Quotes, die dasselbe Instrument oder kombinierte Instrument betreffen, dürfen, wenn sie sich sofort ausführbar gegenüberstünden, weder wissentlich von einem Börsenteilnehmer (Cross-Trade) noch nach vorheriger Absprache von zwei unterschiedlichen Börsenteilnehmern (Pre-Arranged-Trade) eingegeben werden, es sei denn, die Voraussetzungen nach Absatz 3 sind erfüllt. Dies gilt auch für die Eingabe von Aufträgen als Teil eines Quotes.
(2) Ein Börsenteilnehmer kann eine schriftliche Darstellung seiner internen wie auch externen technischen Anbindungsstruktur an das EDV-System der Eurex Deutschland der Handelsüberwachungsstelle der Eurex Deutschland übermitteln, aufgrund derer entschieden wird, ob die Voraussetzungen der Wissentlichkeit gemäß Absatz 1 bei einem Börsenteilnehmer im konkreten Fall vorliegen. Die Einzelheiten der Anforderungen der Darstellung der Anbindungsstruktur gemäß Satz 1 werden von der Handelsüberwachungsstelle der Eurex Deutschland im Einvernehmen mit der Geschäftsführung der Eurex Deutschland bestimmt; die Anforderungen sind zu veröffentlichen.
(3) Ein Cross-Trade oder ein Pre-Arranged-Trade ist zulässig, wenn einer der am Cross-Trade oder Pre-Arranged Trade Beteiligten vor der Eingabe seines Auftrags oder Quotes im EDV-System der Eurex Deutschland ankündigt, eine entsprechende Anzahl an Kontrakten als Cross-Trade oder Pre-Arranged-Trade im Orderbuch ausführen zu wollen („Cross-Request“). Der den Cross- oder Pre-Arranged-Trade herbeiführende Auftrag oder Quote muss dabei frühestens eine Sekunde und spätestens 61 Sekunden bei Geldmarkt-Futures-Kontrakten, Fixed-Income-FuturesKontrakten, Optionen auf Geldmarkt-Futures-Kontrakten und Optionen auf FixedIncome-Futures-Kontrakten bzw. spätestens 31 Sekunden bei allen anderen Futures- und Optionskontrakten, nach der Eingabe des Cross-Requests eingegeben werden. Der kaufende Börsenteilnehmer ist für die Einhaltung der Eingaben des Cross-Requests verantwortlich. Die Eingabe eines Cross-Request, ohne anschließend den entsprechenden Auftrag oder Quote einzugeben, ist nicht zulässig.
(4) Die Absätze 1 und 3 finden keine Anwendung auf Geschäfte, die während des Ausgleichsprozesses in einer Auktion (Ziffer 1. 4 Abs. 2 und Abs. 3) zustande kommen.
(5) Absatz 1 findet entsprechende Anwendung auf sonstige Verhaltensweisen, die eine Umgehung dieser Vorschrift darstellen.
Pre-Trading | Trading | Post-Trading | |||
---|---|---|---|---|---|
Full | Late1 | Late2 | Restricted | ||
07:30 | 07:50 | 22:00 | 22:30 |
Pre-Trading | Trading | Post-Trading | |||
---|---|---|---|---|---|
Full | Late1 | Late2 | Restricted | ||
07:30 | 07:50 | 12:00 |
Keine Geldabwicklung von Zahlungen in CHF
Kein Handel und keine Geschäftsabwicklung (Ausübung, Settlement) in schweizerischen Aktienindexderivaten
Keine Geldabwicklung von Zahlungen in USD
Kein Handel und keine Ausübung in britischen Aktienindexderivaten
Kein Handel und keine Ausübung in finnischen Aktienindexderivaten
Keine Geldabwicklung von Zahlungen in USD
Keine Geldabwicklung von Zahlungen in USD
Kein Handel und keine Geschäftsabwicklung (Ausübung, Settlement und Geldabwicklung) in allen Eurex-Derivaten
Kein Handel und keine Geschäftsabwicklung (Ausübung, Settlement und Geldabwicklung) in allen Eurex-Derivaten
Kein Handel und keine Geschäftsabwicklung (Ausübung, Settlement und Geldabwicklung) in allen Eurex-Derivaten
Kein Handel und keine Ausübung in britischen Aktienindexderivaten
Keine Geldabwicklung von Zahlungen in CHF
Kein Handel und keine Geschäftsabwicklung (Ausübung, Settlement) in schweizerischen Aktienindexderivaten
Kein Handel und keine Ausübung in finnischen Aktienindexderivaten
Keine Geldabwicklung von Zahlungen in CHF
Keine Geldabwicklung von Zahlungen in USD
Kein Handel und keine Geschäftsabwicklung (Ausübung, Settlement) in schweizerischen Aktienindexderivaten
Kein Handel und keine Ausübung in britischen Aktienindexderivaten
Keine Geldabwicklung von Zahlungen in USD
Kein Handel und keine Ausübung in finnischen Aktienindexderivaten
Keine Geldabwicklung von Zahlungen in USD
Kein Handel und keine Geschäftsabwicklung (Ausübung, Settlement) in schweizerischen Aktienindexderivaten
Keine Geldabwicklung von Zahlungen in CHF
Kein Handel und keine Ausübung in britischen Aktienindexderivaten
Keine Geldabwicklung von Zahlungen in USD
Keine Geldabwicklung von Zahlungen in USD
Kein Handel und keine Ausübung in österreichischen Aktienindexderivaten
Keine Geldabwicklung von Zahlungen in USD
Kein Handel und keine Ausübung in finnischen Aktienindexderivaten
Kein Handel und keine Geschäftsabwicklung (Ausübung, Settlement und Geldabwicklung) in allen Eurex-Derivaten
Kein Handel und keine Geschäftsabwicklung (Ausübung, Settlement und Geldabwicklung) in allen Eurex-Derivaten
Entgeltart | Entgelt |
---|---|
Börsliche Transaktionen: Standard-Entgelt (A-Konten) | USD 0,60 pro Kontrakt |
Börsliche Transaktionen: Standard-Entgelt (M- und P-Konten) | USD 0,50 pro Kontrakt |
TES-Transaktionen: Standard-Entgelt (A-Konten) | USD 0,90 pro Kontrakt |
TES-Transaktionen: Standard-Entgelt (M- und P-Konten) | USD 0,75 pro Kontrakt |
Positionsübertragung mit Geldtransfer | USD 13,00 pro Transaktion |
Marktstatus ⓘ
XEUR
Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.
Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Eurex Internetseite unter Support --> Emergencies and safeguards (nur in Englischer Sprache verfügbar) finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht.
Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard umfassend über den Vorfall zu informieren.
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