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19. Okt. 2015

Eurex

Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anschlussvertrags der Eurex Frankfurt AG

Dieses Rundschreiben enthält Informationen zu Änderungen im Dokument „Allgemeine Geschäfts­bedingungen des Vertrags über die technische Anbindung und die Nutzung der Börsen-EDV der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Anschlussvertrag)“.

Die Änderungen treten zum 1. Dezember 2015 in Kraft.

Hintergrund: Eurex Deutschland (im Folgenden „Eurex”) plant, ab dem 1. Dezember 2015 dem „Class No-Action Relief“ vom 1. Juli 2013 beizutreten, der von der „U.S. Securities and Exchange Commission“ (SEC), Division of Trading and Markets, erlassen wurde. Dies wird die Mitarbeiter der Eurex Frankfurt AG und der Deutsche Börse AG sowie die Eurex-Teilnehmer ermächtigen, geeignete Broker-Dealer und geeignete Unternehmen (wie im „Class No-Action Relief“ definiert) mit einer größeren Anzahl von Eurex-Options­kontrakten vertraut zu machen als bisher erlaubt.

Für den Beitritt verpflichtet die SEC Eurex, alle Zusicherungen und Bedingungen im „Class No-Action Relief“ zu erfüllen und deren Erfüllung sicherzustellen sowie Bestimmungen einzuführen, die die Eurex-Teilnehmer verpflichten, vor Abschluss von Geschäften, die unter den Anwendungsbereich des „Class No-Action Relief“ fallen, bestimmte Nachweise einzuholen. Mit den in diesem Rundschreiben aufgeführten Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anschlussvertrags der Eurex Frankfurt AG wird diese Anforderung umgesetzt und Eurex-Handelsteilnehmern ermöglicht, von dem „Class No-Action Relief“ zu profitieren. Eurex wird in einem gesonderten Rundschreiben im Detail die Bedingungen des „Class No-Action Relief“ erläutern.

Marktstatus

XEUR

Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Eurex Internetseite unter Support --> Emergencies and safeguards (nur in Englischer Sprache verfügbar) finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.

Das sofortige Update des Markt-Status erfordert eine aktivierte und aktuelle Java™ Software für den Web Browser.