Die angekündigte Einführung des EurexOTC Clear-Service für Interest Rate Swaps erfordert Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Vertrag über die technische Anbindung an die Clearing-EDV der Eurex Clearing AG(Anschlussvertrag).
Die Änderungen betreffen die Definition des Begriffs „Eurex Clearing-Grafische Benutzeroberfläche (GUI)“.
Als neue Elemente wurden die technische Anbindung an die Clearing-EDV und den Zugang zu Clearing-Daten über ein Trade Source-System eingeführt, ebenso wie die neuen Outsourcing-Rahmenbedingungen für Clearing- und Back-Office-Funktionen.
Des Weiteren wurde eine Anbindung an die Common Report Engine für Clearing-Mitglieder, Nicht-Clearing-Mitglieder, Registrierte Kunden und bestimmte andere Vertragspartner verpflichtend, sowie Anforderungen bezüglich des Zugangs zu Clearing-Daten über VALUES API, die FIXML-Schnittstelle und die Eurex Grafische-Benutzeroberfläche (GUI) modifiziert. Die Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Betreiber-Anschlussvertrag wurden gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Anschlussvertrag aktualisiert.
Die Änderungen treten zum 9. November 2012 in Kraft.