Dieses Rundschreiben enthält die Änderungen der Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG (Clearing-Bedingungen) in den folgenden Bereichen:
1. Einführung einer weiteren Fondskombination für das Individual-Clearingmodell (ICM)
2. Redaktionelle Änderungen und Klarstellung von Definitionen:
2.1 Lieferung von Margin-Vermögenswerten
2.2 Buy-in- / Barausgleichsprozesse
2.3 Namensänderungen bezüglich
a. Euroclear UK & Ireland
b. Anhang zur deutschen Clearing-Rahmenvereinbarung
2.4 Ausschluss von Aufrechnungen
Die geänderten Abschnitte der Clearing-Bedingungen sind diesem Rundschreiben beigefügt einschließlich der Änderungen der Clearing-Vereinbarungen, wie vom Vorstand der Eurex Clearing AG beschlossen.
Alle Änderungen treten am 1. April 2014 in Kraft.