Dieses Rundschreiben erläutert Änderungen in den Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG (Clearing-Bedingungen), dem Preisverzeichnis der Eurex Clearing AG (Preisverzeichnis) sowie den Bedingungen für Auktionen der Eurex Clearing AG (Auktionsbedingungen), die vom Vorstand der Eurex Clearing am 18. Dezember 2013 mit Wirkung zum 3. Februar 2014 beschlossen wurden. Die Änderungen betreffen folgende Themen:
· Änderungen in Bezug auf Kapitalverwaltungsgesellschaften für Fonds vor dem Hintergrund der aktuellen Gesetzeslage (Anhang 1. a)
· Änderungen im Zusammenhang mit der Verpfändung von Wertpapieren im Grund-Clearingmodell und im Net Omnibus-Clearingmodell (Anhang 1. b)
· Einstellung der Clearing-Services für Transaktionen aus Xetra® International Market (XIM) (Anhänge 1. c, 2. und 3.)
· Erweiterung der erforderlichen Abwicklungsinfrastruktur für Clearing-Mitglieder und Spezielle Darlehensgeber für Wertpapierleihe-Transaktionen (Anhang 1. d)
Im Anhang zu diesem Rundschreiben befinden sich die aktualisierten Abschnitte der Clearing-Bedingungen inklusive der Änderungen in den Clearing-Vereinbarungen sowie die aktualisierten Abschnitte des Preisverzeichnisses und der Auktionsbedingungen wie vom Vorstand der Eurex Clearing beschlossen.
Alle Änderungen treten am 3. Februar 2014 in Kraft.