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09. Apr. 2015

Eurex Clearing

Änderung der Clearing-Bedingungen, der Bedingungen für die Nutzung der Eurex-Trade-Entry-Services und des Preisverzeichnisses, zusätzliche Jurisdiktionen für Fonds im Individual-Clearingmodell (ICM)

Dieses Rundschreiben enthält Informationen zu Änderungen der Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG (Clearing-Bedingungen), der Bedingungen für die Nutzung der Eurex-Trade-Entry-Services (Allgemeine Teilnahmebedingungen) und des Preisverzeichnisses der Eurex Clearing AG in den folgenden Bereichen:

  1. Korrektur der unterstützten Zahlungstermine für Overnight Index Swaps
  2. Anpassung des Zeitpunkts für die Neubewertung des Beitrags zum Clearing-Fonds
  3. Zuständigkeit für die Berechnung des EONIA
  4. Erhöhung der Mindestanzahl zu handelnder Block Trades für Flexible Options-Kontrakte auf Euro-Bund-, Euro-Bobl- und Euro-Schatz-Futures
  5. ETFs denominiert und abgewickelt in chinesischem Offshore-Renminbi

Des Weiteren enthält das Rundschreiben unter Punkt 6. eine Information zur Erweiterung des Service­angebots im Individual-Clearingmodell (ICM) auf Investmentfonds in zusätzlichen Jurisdiktionen.

Die aktualisierten Abschnitte der Clearing-Bedingungen, der Bedingungen für die Nutzung der Eurex-Trade-Entry-Services (Allgemeine Teilnahmebedingungen) sowie des Preisverzeichnisses der Eurex Clearing AG, wie vom Vorstand der Eurex Clearing AG beschlossen, sind diesem Rundschreiben angehängt.

Alle Änderungen treten am 4. Mai 2015 in Kraft.

Marktstatus

XEUR

Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Eurex Internetseite unter Support --> Emergencies and safeguards (nur in Englischer Sprache verfügbar) finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.

Das sofortige Update des Markt-Status erfordert eine aktivierte und aktuelle Java™ Software für den Web Browser.