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27. Mai 2016

Eurex Clearing

Änderung der Clearing-Bedingungen und weiterer darauf Bezug nehmender Dokumente der Eurex Clearing AG hinsichtlich „Direct Access“

Dieses Rundschreiben enthält Informationen zu Änderungen hinsichtlich „Direct Access“, im Einzelnen:

  1. Einführung eines neuen Basis-Clearing-Mitglied-Verpfändungsvertrags
  2. Änderung der Clearing-Bedingungen und der Default Management-Auktions-Regeln nach Abschluss der Konsultation, die mit Eurex Clearing-Rundschreiben 042/16 vom 30. März 2016 angekündigt wurde
  3. Änderung des Einführungstermins für bestimmte Änderungen hinsichtlich „Direct Access“, die mit Eurex Clearing-Rundschreiben 042/16 angekündigt wurden:

a. Clearing-Bedingungen, Kapitel II, IV und Anhang 11; b. Statuten für das EMIR Risk Committee; c. Default Management Committee Regeln; d. Preisverzeichnis der Eurex Clearing AG; e. Statuten für das Disciplinary Committee; f. Regeln des Disziplinarverfahrens; g. Statuten für das IRS Product Committee

Die geänderten Abschnitte der Clearing-Bedingungen und weiterer darauf Bezug nehmender Dokumente, wie vom Vorstand der Eurex Clearing AG beschlossen, sind diesem Rundschreiben angehängt.

Soweit diese Besondere Bestimmungen in den Clearing-Bedingungen betreffen, wurde ein Konsultationsprozess (Konsultation) eingeleitet, der am 30. März 2016 begann und am 30. April 2016 endete. Während der Konsultation erhielt Eurex Clearing Kommentare von den Kunden zu den vorgeschlagenen Änderungen. Eurex Clearing hat alle Kommentare geprüft und, wo angemessen, die Kommentare in den Änderungen der Clearing-Bedingungen und in weiteren darauf Bezug nehmenden Dokumenten, die Gegenstand der Konsultation waren, berücksichtigt.

Die Änderungen betreffend die Nummern 1, 2 und 3 (a, b, c, d, e, f und g) treten am 20. Juni 2016 in Kraft.

Der Termin für das Inkrafttreten aller Änderungen in den Regelwerken (wie in Eurex Clearing-Rundschreiben 042/16 aufgeführt) bezüglich „Direct Access“ und des neuen Basis-Clearing-Mitglied-Verpfändungsvertrags wird der 20. Juni 2016 sein. Davon ausgenommen sind die Termine für das Inkrafttreten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Vertrag über die technische Anbindung an die Clearing-EDV der Eurex Clearing AG (Inkrafttreten: 12. Mai 2016) und des zugehörigen Preisverzeichnisses (Inkrafttreten: 1. Juli 2016).

Marktstatus

XEUR

Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Eurex Internetseite unter Support --> Emergencies and safeguards (nur in Englischer Sprache verfügbar) finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.

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