Dieses Rundschreiben enthält Informationen zum Serviceangebot der Eurex Clearing AG (Eurex Clearing) und den damit verbundenen Änderungen der Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG (Clearing-Bedingungen) und weiterer darauf Bezug nehmender Dokumente zu folgenden Themen:
- Einführung der Rahmenbedingungen für indirektes Clearing und Gross Omnibus-segregierte Konten (GOSA) für Direkte Kunden;
- Einführung eines Aneignungsrechts in Bezug auf verpfändete Wertpapiersicherheiten von ausgefallenen Clearing-Mitgliedern sowie Mobilisierung der Beiträge zum Ausfallfonds in Form von Wertpapieren;
- Änderungen im Verpfändungsvertrag im Zusammenhang mit den Punkten 1. und 2.
Die unter Punkt 1. genannten Änderungen treten am 4. Dezember 2017 in Kraft. Es ist zu beachten, dass die Delegierten Verordnungen für indirekte Clearingvereinbarungen unter EMIR und MiFIR bisher nicht abschließend im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht sind. Ebenso sind bisher keine offiziellen Leitfäden zur Interpretation der Delegierten Verordnungen veröffentlicht, daher können nachfolgend Änderungen nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Die geplanten Änderungen im Zusammenhang mit den Punkten 2. und 3. betreffen Besondere Bestimmungen der Clearing-Bedingungen und unterliegen einem Konsultationsprozess (Konsultation).
Die Konsultation beginnt am 7. November 2017 und endet mit Ablauf des 7. Dezember 2017 um Mitternacht (Konsultationsperiode).
Die geänderten Abschnitte der Clearing-Bedingungen, wie vom Vorstand der Eurex Clearing beschlossen, sind diesem Rundschreiben angehängt.