Dieses Rundschreiben enthält Informationen zu Änderungen in den Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG (Clearing-Bedingungen) im Zusammenhang mit den Zulassungskriterien der Eurex Clearing in den folgenden Bereichen:
1. Mindest-Rating für die Zulassung von öffentlichen Stellen und supranationalen Organisationen
2. Teilnahme von öffentlichen Stellen und supranationalen Organisationen in Default Management Committees (DMCs) und Default Management-Auktionen
3. Aktualisierung von Verweisen auf rechtliche Bestimmungen
4. Voraussetzungen einer Lizenz für Clearing-Mitglieder, die ausschließlich Eigengeschäft betreiben
5. Verpflichtende Wertpapierkontenstruktur
Die aktualisierten Abschnitte der Clearing-Bedingungen,wie vom Vorstand der Eurex Clearing AG beschlossen, befinden sich im Anhang zu diesem Rundschreiben.
Die Änderungen treten am 1. Dezember 2014 in Kraft.