Am 2. Januar 2014 traten Änderungen der Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG (Clearing-Bedingungen) bezüglich des Qualifizierten Clearing-Mitarbeiters („Qualified Clearing Staff“, QCS) in Kraft, nach denen alleGeneral Clearing-Mitglieder und Direkt-Clearing-Mitglieder (Clearing-Mitglieder) von Eurex Clearing sowie alle Insourcing-Firmen, die nicht als Clearing-Mitglieder an der Eurex Clearing zugelassen sind, mindestens einen QCS für jede Clearing-Lizenz benötigen, der im Unternehmen während der von Eurex Clearing definierten marktspezifischen Geschäftszeiten verfügbar sein muss. Diese Zulassungsvoraussetzung ist nur dann erfüllt, wenn das Clearing-Mitglied oder die Insourcing-Firma mindestens einen QCS pro Clearing-Lizenz erfolgreich bis spätestens zum 1. Januar 2015 registriert hat.
Dieses Rundschreiben erinnert alle Clearing-Mitglieder und alle Insourcing-Firmen erneut an die Verpflichtung, diese Zulassungsvoraussetzung zu erfüllen.
Des Weiteren wurden die Geschäftszeiten, während denen QCS verfügbar sein müssen, für Eurex Repo angepasst.
Die geänderten Abschnitte der Clearing-Bedingungen sind diesem Rundschreiben angehängt.
Die Änderungen treten zum 4. August 2014 in Kraft.