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11. Juli 2014

Eurex

Änderungen der Regelwerke der Eurex Deutschland und Eurex Zürich AG und Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anschlussvertrags der Eurex Frankfurt AG im Zusammenhang mit „Eurex Trade Entry Services“

Eurex Clearing hat beschlossen, ihre Funktion zur Geschäftseingabe für Transaktionen außerhalb des Orderbuches in „Eurex Trade Entry Services“ umzubenennen, um die Wiedererkennung der Marke weiter zu verbessern.

Um diese Änderungen zu unterstützen, haben die Geschäftsführung der Eurex Deutschland und die Geschäftsleitung der Eurex Zürich AG beschlossen, die Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich zum 4. August 2014 zu ändern.

Weiterhin hat der Vorstand der Eurex Frankfurt AG beschlossen,die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Vertrag über die technische Anbindung eines Multi-Member-Frontend-System Betreibers an die Börsen-EDV Eurex® (Betreiber-Anschlussvertrag)sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertrags über die technische Anbindung und die Nutzung der Börsen-EDV der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Anschlussvertrag) zum 25. August 2014 zu ändern.

Im Anhang des Rundschreibens finden Sie die geänderten Abschnitte der entsprechenden Regelwerke.

Weitere Informationen zu den Eurex Trade Entry Services finden Sie ab dem 4. August 2014 auf der Eurex-Website www.eurexchange.com unter dem folgenden Pfad:

Produkte > Eurex Trade Entry Services

Marktstatus

XEUR

Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Eurex Internetseite unter Support --> Emergencies and safeguards (nur in Englischer Sprache verfügbar) finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.

Das sofortige Update des Markt-Status erfordert eine aktivierte und aktuelle Java™ Software für den Web Browser.