Eurex Clearing AG (Eurex Clearing) beabsichtigt, die Statuten für das Risk Committee folgendermaßen zu ändern:
- Einführung einer zeitlich versetzten Ernennung von Risk Committee-Mitgliedern
- Umbenennung des Risk Committee in EMIR Risk Committee
- Klarstellung der Verantwortlichkeiten des Aufsichtsrates und des Vorstands der Eurex Clearing hinsichtlich der für das Risk Committee relevanten Angelegenheiten
Die geplanten Änderungen fallen unter die Besonderen Bestimmungen der Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG (Clearing Bedingungen) und unterliegen somit einem Konsultationsprozess. Eurex Clearing lädt hiermit ihre Clearing-Mitglieder, Nicht-Clearing-Mitglieder und Registrierte Kunden zur Abgabe von Anmerkungen ein.
Die Konsultation zu den geplanten Änderungen oder Ergänzungen der Besonderen Bestimmungen der Clearing-Bedingungen beginnt am 16. Oktober 2015 und endet mit Ablauf des 16. November 2015. Im Anschluss hieran folgt ein verkürzter Veröffentlichungszeitraum von 15 Geschäftstagen, nach dem die vorgeschlagenen Änderungen am 8. Dezember 2015 in Kraft treten, wenn nicht mehr als zwei betroffene Clearing-Mitglieder der Anwendung eines so verkürzten Veröffentlichungszeitraums innerhalb der Konsultation widersprechen. Wenn Eurex Clearing während der Konsultation einen solchen Widerspruch von mehr als zwei betroffenen Clearing-Mitgliedern erhält, wird Eurex Clearing alle Clearing-Mitglieder, Nicht-Clearing-Mitglieder und Registrierte Kunden per weiterem elektronischen Rundschreiben zeitnah informieren.
Die geänderten Abschnitte der Clearing-Bedingungen und der Statuten für das Risk Committee, wie vom Vorstand der Eurex Clearing AG nach Konsultation des Risk Committees beschlossen, befinden sich im Anhang zu diesem Rundschreiben.