Wie in Eurex Clearing Rundschreiben 070/14 angekündigt, passt Eurex Clearing ihre Clearing-Bedingungen an, um folgende Änderungen umzusetzen:
1. Löschung des transaktionsspezifischen Kündigungsrechts der Eurex Clearing
Eurex Clearing löscht ihr transaktionsspezifisches Kündigungsrecht.
2. Anpassung der Clearing-Bedingungen bezüglich der Bestimmung eines Differenzanspruchs
Eurex Clearing passt die Bestimmungen zur Bestimmung eines Differenzanspruchs gegenüber einem ausgefallenen Clearing-Mitglied an.
Gemäß Kapitel I, Abschnitt 1, Ziffer 17.3 der Clearing-Bedingungen hat Eurex Clearing vom 3. Juni 2014 bis zum 3.Juli 2014 eine einmonatige Konsultation mit allen Clearing-Mitgliedern (CMs), Nicht-Clearing-Mitgliedern (NCMs) und Registrierten Kunden (RCs) zu den Themen dieses Rundschreibens durchgeführt. Eurex Clearing hat keine Kommentare zu den in diesem Rundschreiben beschriebenen Änderungen erhalten.
Im Anhang zu diesem Rundschreiben erhalten Sie die aktualisierten Abschnitte der Clearing-Bedingungen, wie - nach vorheriger Konsultation mit dem Risk Committee - vom Vorstand der Eurex Clearing AG am 21. Mai 2014 und vom Aufsichtsrat der Eurex Clearing AG am 12 Juni 2014 beschlossen. Die Änderungen treten am 6. Oktober 2014 in Kraft.