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27. Okt. 2017

Eurex

Anpassung der AGB zum Anschlussvertrag und Betreiber-Anschlussvertrag: Begrenzung der Eigentümerschaft und/oder Nutzung von 10Gbit/s ETI-Verbindungen

Zur Wahrung der Fairness und Stabilität des Systems hat Eurex Frankfurt AG beschlossen, die Nutzung ihrer (ETI-) 10Gbit/s-Handelsverbindungen, 10Gbit/s-Marktdatenverbindungen und High Frequency Trading Sessions, die über die vorgenannten ETI-Verbindungen geroutet werden, zu begrenzen.

Diese Änderungen werden in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Anschlussvertrag und zum Betreiber-Anschlussvertrag (Abschnitte 1 (20), 3 (6) bzw. Abschnitt 3 (13) im jeweils angehängten Dokument) eingefügt. Die Eigentümerschaft und/oder Nutzung von 10Gbit/s-ETI-Verbindungen wird auf maximal 32 10Gbit/s-ETI-Verbindungen (maximal 4 pro Access Point (Switch)) und 32 10Gbit/s-Marktdaten-Verbindungen begrenzt. Die Nutzung der Anbindungen und der High Frequency Trading Sessions wird überwacht. Wenn Handelsteilnehmer die Begrenzung, wie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Anschlussvertrag und zum Betreiber-Anschlussvertrag definiert, nicht einhalten, werden geeignete Maßnahmen ergriffen.

Die Änderungen, wie in den Anhängen 1 und 2 dargelegt, treten zum 11. Dezember 2017 in Kraft.

Weitere Informationen zu den partitionsspezifischen Gateways, deren Einführung und die Begrenzung der Verbindungen und der Trading Sessions stellen wir in einem separaten Eurex-Rundschreiben zur Verfügung.

Marktstatus

XEUR

Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Eurex Internetseite unter Support --> Emergencies and safeguards (nur in Englischer Sprache verfügbar) finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.

Das sofortige Update des Markt-Status erfordert eine aktivierte und aktuelle Java™ Software für den Web Browser.