Zur Wahrung der Fairness und Stabilität des Systems hat Eurex Frankfurt AG beschlossen, die Nutzung ihrer (ETI-) 10Gbit/s-Handelsverbindungen, 10Gbit/s-Marktdatenverbindungen und High Frequency Trading Sessions, die über die vorgenannten ETI-Verbindungen geroutet werden, zu begrenzen.
Diese Änderungen werden in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Anschlussvertrag und zum Betreiber-Anschlussvertrag (Abschnitte 1 (20), 3 (6) bzw. Abschnitt 3 (13) im jeweils angehängten Dokument) eingefügt. Die Eigentümerschaft und/oder Nutzung von 10Gbit/s-ETI-Verbindungen wird auf maximal 32 10Gbit/s-ETI-Verbindungen (maximal 4 pro Access Point (Switch)) und 32 10Gbit/s-Marktdaten-Verbindungen begrenzt. Die Nutzung der Anbindungen und der High Frequency Trading Sessions wird überwacht. Wenn Handelsteilnehmer die Begrenzung, wie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Anschlussvertrag und zum Betreiber-Anschlussvertrag definiert, nicht einhalten, werden geeignete Maßnahmen ergriffen.
Die Änderungen, wie in den Anhängen 1 und 2 dargelegt, treten zum 11. Dezember 2017 in Kraft.
Weitere Informationen zu den partitionsspezifischen Gateways, deren Einführung und die Begrenzung der Verbindungen und der Trading Sessions stellen wir in einem separaten Eurex-Rundschreiben zur Verfügung.