Dieses Rundschreiben beschreibt Änderungen in den Bedingungen für die Nutzung der OTC-Trade-Entry-Funktionalitäten (Allgemeine Teilnahmebedingungen) (im Folgenden: „Bedingungen für die Nutzung“) zur Einführung neuer und zur Änderung bestehender Vertragsstrafen:
1. Neudefinition der Regel für eine rechtzeitige Geschäftseingabe und der Verpflichtung, auf Nachfrage einen Nachweis hierüber zu erbringen sowie Einführung einer Vertragsstrafe für die Verletzung des Erfordernisses der rechtzeitigen Geschäftseingabe
2. Senkung des Entgelts für die Aufhebung von im Rahmen der Bedingungen für die Nutzung irrtümlich oder unrichtig eingegebenen Geschäften („Mistrades”)
3. Einführung einer Vertragsstrafe für:
· Verletzung des Verbots eines In-Sich-Geschäfts („in-house crossing”)
· Fälle von Betrug, arglistiger Täuschung oder Manipulation von Nachweisen
· Nichtlieferung von Nachweisen über die zugrunde liegenden Geschäfte bei Exchange for Physicals (EFP)-, Exchange for Physicals for Index/FX-Futures Trade (EFPI)- und Exchange for Swaps (EFS)-Geschäften
4. Senkung der Vertragsstrafe für die Aggregierung von „Block Trade”-Orders
5. Eurex Clearing wird das Recht eingeräumt, einen Wirtschaftsprüfer zur Überprüfung der Einhaltung der Bedingungen für die Nutzung zu beauftragen.
Die geänderten Abschnitte der Bedingungen für die Nutzung sind diesem Rundschreiben angehängt. Mit Ausnahme der Änderungen bezüglich der Einführung von Vertragsstrafen für die Verletzung der Verpflichtung einer rechtzeitigen Geschäftseingabe, die zum 1. September 2014 in Kraft treten, werden die vorgenannten Änderungen zum 5. Mai 2014 wirksam.