Eurex Clearing AG (Eurex Clearing) passt ihre Kapitalstruktur an, um den Default-Wasserfall zusätzlich zu stärken. Insbesondere wird Eurex Clearing:
- den eigenen Beotrag zum Clearing-Fonds (Zugeordneter Betrag) erhöhen,
- zusätzliche eigene Beiträge (Zusätzlich Zugeordnete Beträge) bereitstellen, wenn Clearing-Mitglieder Zusätzliche Beiträge (Assessments) leisten und die Struktur des Default-Wasserfalls und die Patronatserklärung der Deutsche Börse AG aufeinander abstimmen, sowie
- die Haftung für bestimmte finanzielle Verluste zwischen der Eurex Clearing und ihren Clearing-Mitgliedern klarstellen.
Die Anpassungen tragen zu den fortwährenden Bemühungen der Eurex Clearing bei, den Default-Management-Prozess und den Default-Wasserfall des CCP zu optimieren, sowie maximale Transparenz bezüglich dieser Themen zu gewährleisten. Der Risikoausschuss der Eurex Clearing hat dem Aufsichtsrat der Eurex Clearing in seiner Sitzung am 12. November 2015 empfohlen, diese Änderungen umzusetzen.
Die Änderungen betreffen Besondere Bestimmungen der Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG (Clearing-Bedingungen), sodass ein Konsultationsprozess (Konsultation) durchgeführt wurde, der am
19. November 2015 begonnen hatte und am 19. Dezember 2015 endete. Im Rahmen der Konsultation hat Eurex Clearing Kommentare ihrer Kunden zu den angedachten Anpassungen erhalten. Eurex Clearing hat sämtliche eingegangenen Kommentare geprüft und geringfügige Anpassungen an dem konsultierten Entwurf vorgenommen.
Die beigefügten Änderungen treten am 15. Juni 2016 in Kraft. Die geänderten Abschnitte der Clearing-Bedingungen, wie vom Vorstand der Eurex Clearing beschlossen, sind diesem Rundschreiben als Anhang beigefügt.