Wie mit Eurex Clearing-Rundschreiben 066/16 angekündigt, passt Eurex Clearing AG (Eurex Clearing) ihre Kapitalstruktur an, um den Default-Wasserfall zusätzlich zu stärken.
Der Default-Wasserfall sieht vor, dass Verluste, die aus dem Ausfall eines Clearing-Mitglieds resultieren, in erster Linie durch die Margin-Sicherheiten und die Beiträge zum Clearing-Fonds abgedeckt werden, die von dem ausgefallenen Clearing-Mitglied hinterlegt wurden. Wenn diese Mittel nicht ausreichen, um alle Verluste auszugleichen, verwertet Eurex Clearing zunächst ihren eigenen Beitrag zum Clearing-Fonds, den sogenannten Zugeordneten Betrag, bevor die Beiträge der nicht ausgefallenen Clearing-Mitglieder verwertet werden.
Bei der Bestimmung der konkreten Höhe des Zugeordneten Betrags müssen insbesondere zwei Aspekte berücksichtigt werden:
- der vom CCP zur Verfügung gestellte Betrag muss gewährleisten, dass alle Beteiligten einen Anreiz haben, das Risikomanagement des CCP zu stärken, und
- der vom CCP zur Verfügung gestellte Beitrag muss den regulatorischen Anforderungen entsprechen.
Zur fortwährenden Verbesserung der Anreizstruktur im Default-Management-Prozess und im Default-Wasserfall des CCP wird Eurex Clearing zum 31. Januar 2017 ihren eigenen Zugeordneten Betrag von derzeit EUR 100 Millionen um zusätzliche EUR 50 Millionen auf zukünftig EUR 150 Millionen erhöhen.