Eurex Clearing AG (Eurex Clearing) beabsichtigt, ihre Kapitalstruktur anzupassen, um den Default-Wasserfall zusätzlich zu stärken. Insbesondere plant Eurex Clearing:
- den eigenen Beitrag der Eurex Clearing zum Clearing-Fonds (Zugeordneter Betrag) zu erhöhen,
- zusätzliche eigene Beiträge (Zusätzlich Zugeordnete Beträge) bereitzustellen, wenn Clearing-Mitglieder Assessments leisten und in diesem Zusammenhang die Struktur des Default-Wasserfalls und die Patronatserklärung der Deutsche Börse AG aufeinander abzustimmen sowie
- die Haftung für bestimmte finanzielle Verluste zwischen der Eurex Clearing und ihren Clearing-Mitgliedern klarzustellen.
Die Anpassungen tragen zu den fortwährenden Bemühungen der Eurex Clearing bei, den Default-Management-Prozess und den Default-Wasserfall zu optimieren, sowie maximale Transparenz bezüglich dieser Themen zu gewährleisten. Der Risikoausschuss der Eurex Clearing hat dem Aufsichtsrat der Eurex Clearing diese Änderungen in seiner Sitzung am 12. November 2015 empfohlen.
Die geplanten Änderungen fallen unter die Besonderen Bestimmungen der Clearing-Bedingungen und unterliegen somit einem Konsultationsprozess (Konsultation). Eurex Clearing lädt hiermit alle betroffenen Clearing-Mitglieder, Nicht-Clearing-Mitglieder und Registrierten Kunden zur Abgabe von Anmerkungen ein. Die Konsultation zu den geplanten Änderungen der Besonderen Bestimmungen beginnt am 19. November 2015 und endet mit Ablauf des 19. Dezember 2015.
Der Tag des Inkrafttretens der vorgeschlagenen Änderungen wird von der Eurex Clearing in einem separaten Rundschreiben bekannt gegeben, welches mindestens 15 Geschäftstage vor dem Wirksamkeitsdatum veröffentlicht wird.
Die geplanten Änderungen der Clearing-Bedingungen, wie vom Vorstand der Eurex Clearing beschlossen, befinden sich im Anhang zu diesem Rundschreiben.