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19. Apr. 2016

Eurex

Behandlung von Derivaten auf Aktien, Aktiendividenden-Futures, Exchange Traded Funds (ETFs), Exchange Traded Commodities (ETCs) und Xetra-Gold® im Fall des Delistings eines Basiswerts

Der Börsenrat der Eurex Deutschland und der Verwaltungsrat der Eurex Zürich AG haben in ihren Sitzungen am 10. März 2016 bzw. am 7. April 2016 beschlossen, die Börsenordnung für die Eurex Deutschland und die Eurex Zürich (Börsenordnung) mit Wirkung zum 25. April 2016 zu ändern.

Darüber hinaus haben die Geschäftsführung der Eurex Deutschland und die Geschäftsleitung der Eurex Zürich AG in ihrer Sitzung am 4. Februar 2016 die Änderung der Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionkontrakte an der Eurex Deutschland und Eurex Zürich (Kontraktspezifikationen) mit Wirkung zum 25. April 2016 beschlossen.

Mit den Änderungen wird das Verfahren zur Behandlung von Derivaten auf Aktien, Aktiendividenden-Futures, ETFs, ETCs und Xetra-Gold® im Fall des Delistings eines Basiswerts neu geregelt, sofern das Delisting

  1. nicht Teil einer in den Kontraktspezifikationen bereits geregelten Kapitalmaßnahme (z.B. Übernahme) darstellt oder
  2. aufgrund einer Liquidation, Insolvenz oder ähnlichen Verfahren des Unternehmens erfolgt.

Ziel der Änderungen ist, dass die Börsenordnung nur die übergeordnete Regelung zum Ausschluss der effektiven Lieferung und Handelseinstellung beinhaltet, während die zur Anwendung kommenden Verfahren in den Kontraktspezifikationen detailliert beschrieben werden.

Ferner können die Geschäftsführung der Eurex Deutschland und die Geschäftsleitung der Eurex Zürich AG bei einem Wechsel des Referenzmarkts der zugrundeliegenden Aktie im elektronischen Handelssystem innerhalb der Euronext-Börsen Euronext Brüssel, Euronext Paris und Euronext Amsterdam für einen Kontrakt die Kassamarkt-ID ändern und damit einen anderen als den bei der Einführung des Kontrakts festgelegten maßgeblichen Kassamarkt bestimmen.

Marktstatus

XEUR

Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Eurex Internetseite unter Support --> Emergencies and safeguards (nur in Englischer Sprache verfügbar) finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.

Das sofortige Update des Markt-Status erfordert eine aktivierte und aktuelle Java™ Software für den Web Browser.