Im Zusammenhang mit der Einführung des Eurex Repo SecLend Market als „Flow Provider“ für den CCP- Service für die Wertpapierleihe wurden die Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG (Clearing-Bedingungen) geändert.
Mit diesem Rundschreiben erhalten Sie die vom Vorstand der Eurex Clearing AG am 2. Januar 2013 beschlossenen Änderungen und Ergänzungen der Clearing-Bedingungen, die zum 21. Januar 2013 in Kraft treten.
Das vollständige Dokument wird zum Datum des Inkrafttretens unter dem folgenden Link auf der Eurex Clearing-Website www.eurexclearing.comveröffentlicht:
Ressourcen > Regelwerke > Clearing-Bedingungen
Gemäß Kapitel I, Abschnitt 1, Ziffer 17.2.2 der Clearing-Bedingungen gelten die mit diesem Rundschreiben mitgeteilten Änderungen und Ergänzungen der Clearing-Bedingungen als durch jedes Clearing-Mitglied und Nicht-Clearing-Mitglied und durch jeden Registrierten Kunden angenommen, sofern diese nicht durch schriftliche Mitteilung an die Eurex Clearing AG vor dem Ende des Geschäftstages vor dem tatsächlichen Inkrafttreten der Änderungen und Ergänzungen widersprechen. Das Recht zur Beendigung der Clearing-Vereinbarung und der Clearing-Lizenz gemäß Kapitel I, Abschnitt 1, Ziffer 2.1.4 Abs. 1 der Clearing-Bedingungen bleibt unberührt.