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19. Okt. 2010

Eurex Clearing

Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG: Änderung der NCM-CM-Vereinbarung

Der Vorstand der Eurex Clearing AG hat beschlossen, in den Clearing-Vereinbarungen der Eurex Clearing AG mit den Clearing-Mitgliedern (CMs) und den Nicht-Clearing-Mitgliedern (NCMs) sowie in den Clearing- Bedingungen der Eurex Clearing AG klarzustellen, dass die CMs und NCMs bei der Einschaltung Dritter zur Vertragserfüllung (Dienstleister) sicherstellen müssen, dass die eingeschalteten Dritten die Vorschriften der Clearing-Bedingungen erfüllen.

Im Oktober 2009 wurde die Pflicht zum Abschluss eines Vier- bzw. Drei-Parteien-Vertrages („Clearing Services Agreement“) zwischen Eurex Clearing AG, dem CM und einem Abwicklungsdienstleister  abgeschafft, um Verwaltungsabläufe zu vereinfachen. Eine unmittelbare Pflicht des eingeschalteten Abwicklungsdienstleisters gegenüber der Eurex Clearing AG zur Einhaltung der Clearing-Bedingungen besteht seit diesem Zeitpunkt nicht mehr. Die neue Regelung soll klarstellen, dass CMs und NCMs dazu
verpflichtet sind, die Einhaltung der Clearing-Bedingungen durch den eingeschalteten Abwicklungsdienstleister sicherzustellen.

Die Rechtsverhältnisse sowie die Haftung im Verhältnis zwischen der Eurex Clearing AG und dem CM
bleiben von der Änderung unberührt.

Zur Umsetzung des Beschlusses werden die Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG mit Wirkung zum 8. November 2010 gemäß der Anlage geändert.

Marktstatus

XEUR

Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Eurex Internetseite unter Support --> Emergencies and safeguards (nur in Englischer Sprache verfügbar) finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.

Das sofortige Update des Markt-Status erfordert eine aktivierte und aktuelle Java™ Software für den Web Browser.