Zur Erfüllung der Verordnung über die europäische Marktinfrastruktur (European Market Infrastructure Regulation ()) müssen Zentrale Kontrahenten als Mindestanforderung Omnibus- und individuelle Segregierung der Kunden anbieten. Eurex Clearing hat im August 2011 das Individual-Clearingmodell und im Januar 2013 das Net Omnibus-Clearingmodell eingeführt.
Mit Wirkung zum 16. Dezember 2013 passt Eurex Clearing das Grund-Clearingmodell („Elementary Clearing Model“, ECM) an. Damit können die Clearing-Mitglieder innerhalb des ECM die Vermögenswerte (Sicherheiten) und Positionen, die für ihre Kunden gehalten werden (Omnibus-Kundensegregierung), von ihren eigenen Sicherheiten und Positionen trennen. Dies kann entweder über eine wertbasierte oder eine gegenstandsbasierte Zuordnungsmethode erfolgen.
Mit diesem Rundschreiben liefert Eurex Clearing einführende Informationen zu den Modellanpassungen und dem Zeitplan sowie die vorläufigen Änderungen in den Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG (Clearing-Bedingungen), basierend auf der Version vom 15. Juli 2013.
Bitte beachten Sie, dass die Funktionen und Services, die mit dieser Anpassung eingeführt werden, Auswirkungen auf alle Clearing-Mitglieder der Eurex Clearing haben. Die mit den Änderungen an das ECM zusammenhängenden Reports können ab dem 4. November 2013 in der Simulationsumgebung getestet werden.