Am 22. April 2013 wurde in Eurex-Rundschreiben 076/13 die Methode zur Berechnung der maßgeblichen Dividende bei Futures-Kontrakten auf Aktien der Credit Suisse Group AG bekanntgegeben. Diese setzt sich zusammen aus der Bardividende von 0,10 CHF plus des Gegenwerts der Aktiendividende. Der Gegenwert der Aktiendividende wurde am 29. April 2013 auf Basis des Schlusspreises ermittelt und betrug 0,6419.
Die Formel zur Berechnung des Gegenwerts der Aktiendividende enthielt leider einen Fehler. Die korrekte Formel bestimmt sich wie folgt:
Wert des Bezugsrechts =
(Schlussauktionspreis ./. Bardividende) / (Anzahl Aktien alt + Anzahl neu ausgegebener Aktien)
und nicht:
Schlussauktionspreis / (Anzahl Aktien alt + Anzahl neu ausgegebener Aktien)
Demzufolge ergibt sich eine geringfügige Differenz. Unter Anwendung der korrekten Formel beträgt der Gegenwert der Aktiendividende 0,6395. Die maßgebliche Dividende für den Verfalltermin Dezember 2013 der Werte C2SG und C3SG beträgt demnach 0,7395 und nicht 0,7419. Das Settlement der Dezember 2013- Kontrakte wird daher auf Basis eines Schlussabrechungspreises von 0,7395 erfolgen.