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22. Apr. 2013

Eurex

Credit Suisse Group AG: Maßgebliche Dividende bei Futures-Kontrakten auf Aktien der Credit Suisse Group AG, Änderung der Kontraktspezifikationen

Die Gesellschaft Credit Suisse Group AG hat am 7. Februar 2013 eine Ausschüttung aus Reserven aus Kapitaleinlagen in Höhe von CHF 0,10 in bar sowie eine Aktiendividende zu einem theoretischen Wert von rund CHF 0,65 pro Anrecht bekannt gegeben. Als Ex-Dividendentag wurde der 30. April 2013 festgelegt.

Die Credit Suisse Group AG wird das Bezugsverhältnis für die Aktiendividende kurz vor der am 26. April 2013 stattfindenden Generalversammlung festlegen und bekannt geben. Falls die Credit Suisse Group AG keinen Gegenwert für das Bezugsrecht ausweist, wird der Barwert der maßgeblichen Dividende des Futures-Kontrakts auf die Dividende der Credit Suisse Group AG (Eurex-Produktkürzel: C2SG) auf Grund­lage des offiziellen Schlusspreises der Referenzaktie am maßgeblichen Kassamarkt am Tag vor dem Ex-Dividendentag festgelegt. Der Gegenwert wird am letzten Cum-Handelstag (29. April 2013) mittels folgender Formel ermittelt:

Wert des Bezugsrechts = Schlussauktionspreis / (Anzahl Aktien alt + Anzahl neu ausgegebener Aktien)

Die maßgebliche Dividende für den laufenden Dividendenzeitraum ist demzufolge die Summe aus dem Wert des Anrechts plus 0,10 CHF in bar. Der genaue Betrag wird am letzten cum Handelstag nach Handels­schluss über das Fenster Market Supervision Messages bekannt gegeben.

Marktstatus

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Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Eurex Internetseite unter Support --> Emergencies and safeguards (nur in Englischer Sprache verfügbar) finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.

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