Wie bereits in Eurex-Rundschreiben 010/17 angekündigt, wird mit der Einführung des „Co-Location 2.0“ Service eine hochmoderne und vorhersagbarere technische Infrastruktur für die „Co-Location 2.0“-Funktion der Eurex-Börsen sichergestellt.
Um einen gleichberechtigten Zugang zu den „Co-Location 2.0“-Funktionen sicherzustellen, haben Eurex Deutschland und Eurex Zürich (zusammen: die Eurex-Börsen) beschlossen, eine Höchstgrenze an „Co-Location 2.0“-Anbindungen einzuführen, die jeder Handelsteilnehmer/Multi-Member-System Provider bestellen kann.
Diese Höchstgrenzen werden ab dem 20. Februar 2017 gelten, da ab diesem Tag auch das Bestellen von „Co-Location 2.0“-Anbindungen über die Member Section ermöglicht wird. Die Eurex-Börsen garantieren, dass Anbindungen, die vor dem 17. März 2017 bestellt werden, pünktlich zur Einführung des „Co-Location 2.0“-Service in Produktion einsatzbereit sein werden.
Die Bestellung sowie die Nutzung des „Co-Location 2.0“-Service ist optional und nur für „Co-Location 10 Gbit/s“-Anbindungen verfügbar. Die Einführung des „Co-Location 2.0“-Services in Produktion ist vor der Einführung von T7® Release 5.0 am 19. Juni 2017 geplant. Der bereits existierende „Co-Location“-Service wird weiterhin unverändert für Sie zur Verfügung stehen.