Bei Ausfall einer Teilnehmer-Frontend-Installation oder anderer EDV-Systeme kann die Eingabe von Daten im Rahmen des Trading-on-Behalf-Service durch die Eurex-Börsen vorgenommen werden. Die Legitimation für die Dateneingabe erfolgt hierbei anhand der mitgeteilten aktiven Benutzerkennung. Alternativ sieht die Geschäftsführung gemäß § 58 Absatz (7) der Börsenordnung für die Eurex Deutschland und die Eurex Zürich für die Nutzung der Funktionalität „Mass Deletion“ die Legitimation mittels einer PIN-Nummer vor. Für Nutzer des PIN-Verfahrens, die über den Eurex Trading-on-Behalf-Service eine „Mass Deletion“ durchführen lassen wollen, wird eine zusätzliche Validierungsstufe eingeführt.
Zusätzlich zu der Abfrage der Member ID, User ID und der PIN wird außerdem der „User Level“ (Trader, Headtrader, Supervisor) geprüft. In Zukunft werden „Mass Deletions“ für Nutzer des PIN-Verfahrens nur noch in Abhängigkeit ihres „User Level“ durchgeführt.
Das beschriebene Verfahren gilt ausschließlich für Benutzer des PIN-Verfahrens. Für Eurex-Handelsteilnehmer, die nicht das PIN-Verfahren nutzen, bleibt der Prozess unverändert.
Die genannte Änderung tritt mit Wirkung zum 15. Dezember 2015 in Kraft.