Zentrale Gegenparteien (Central Counterparties, CCPs), die „Over-the-Counter“ (OTC)-Swaps für „U.S. Persons“ direkt und/oder indirekt abwickeln (clearen), müssen sich bei der U.S. Commodity Futures Trading Commission (CFTC) als Derivatives Clearing Organisation (DCO) registrieren. Es ist daher nicht zulässig, gemäß den Vorschriften des Commodity Exchange Act (CEA), ohne Registrierung bei der CFTC die Funktionen eines DCO im Zusammenhang mit OTC-Swaps auszuüben.
Das Zulassungsverfahren der Eurex Clearing AG als DCO ist derzeit anhängig und noch nicht abge-schlossen. Daher ist die Eurex Clearing AG verpflichtet, OTC-Zinsderivate-Transaktionen, an denen „U.S. Persons“ beteiligt sind, zu identifizieren und das Clearing dieser Transaktionen abzulehnen.
Da der Handel von Euro-Swap-Futures bei Fälligkeit des Futures-Kontrakts die physische Belieferung und das Clearing von OTC-Zinsswaps zur Folge haben kann, ist bis zur Bekanntgabe eines Verfahrens zum effektiven Ausschluss der physischen Belieferung für „U.S. Persons“ mit OTC-Zinsswaps durch die Eurex Clearing AG der Handel von Euro-Swap-Futures für „U.S. Persons“ an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich nicht zulässig.
Um zusätzlich die regulatorischen Vorgaben zu erfüllen, ist diesem Rundschreiben der „Euro-Swap Futures – U.S. Person Representation Letter“ beigefügt. Sämtliche Handelsteilnehmer, die am Handel von Euro-Swap-Futures teilnehmen wollen, werden gebeten, bis zum Handelsstart der Euro-Swap-Futures am
1. September 2014 gegenüber der Eurex Frankfurt AG zu erklären, dass sie selbst und/oder ihre Kunden, für die sie Euro-Swap-Futures zum Handel und zum Clearing übermitteln, nicht als „U.S. Person“ einzustufen sind.