Ergänzend zu Eurex Clearing-Rundschreiben 119/2013 möchte Eurex Clearing ihren Mitgliedern weitere Informationen über den Status und den Zeitrahmen des Antragsverfahrens nach EMIR zur Verfügung stellen.
Am 1. August 2013 hat Eurex Clearing an die zuständige Aufsichtsbehörde BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) einen Antrag gemäß Art. 14 (1), Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, Zentrale Gegenparteien (CCP) und Transaktionsregister („EMIR“) gestellt. Die Vollständigkeit des Antrags wurde am 11. Oktober 2013 von der BaFin festgestellt.
Die BaFin hat auf Basis des Art. 19 EMIR eine Risikobewertung der Antragsunterlagen der Eurex Clearing durchgeführt und die Ergebnisse in einem Bericht dargelegt. Der Bericht der BaFin kam zu dem Ergebnis, dass der Antrag der Eurex Clearing uneingeschränkt die EMIR-Anforderungen erfüllt. Der Risikobewertungsbericht wurde am 10. Februar 2014 an das für die Eurex Clearing eingerichtete Kollegium übermittelt. Am 10. März 2014, 30 Kalendertage nach Übermittlung des Risikobewertungsberichts, hatte das Kollegium gemäß EMIR eine Stellungnahme auf Basis des Risikobewertungsberichts abzugeben.
Eurex Clearing wurde über die Abstimmung im Kollegium durch die BaFin informiert. Im Rahmen der Abstimmung kam es nicht zu einer gemeinsamen Stellungnahme. Unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung wird die BaFin die Eurex Clearing kurzfristig über die nächsten Schritte im Zulassungsprozess informieren. Daher können wir nicht ausschließen, dass sich der im Oktober 2013 in Eurex Clearing-Rundschreiben 119/2013 kommunizierte Zeitplan verzögert.