Dieses Rundschreiben enthält Informationen zu geplanten Änderungen der Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG (Clearing-Bedingungen) im Zusammenhang mit dem „Lending CCP“ (Wertpapierdarlehens-Service):
- Änderung des Verfahrens zur Eröffnung und Schließung des Darlehens, d. h. Verpflichtung des Darlehensnehmer-Clearing-Mitglieds, vor der Lieferung Nominalsicherheiten zu stellen.
- Clearing-Service für freiwillige Kapitalmaßnahmen einschließlich Regelungen zur Streitschlichtung.
Des Weiteren enthält dieses Rundschreiben, als Punkt 3., die Vereinbarung zur Teilnahme an Streitschlichtungsausschüssen im Zusammenhang mit den Regelungen zur Streitschlichtung.
Die geänderten Vorschriften der Clearing-Bedingungen (einschließlich der Regelungen zur Streitschlichtung) sowie die Vereinbarung zur Teilnahme an Streitschlichtungsausschüssen, wie vom Vorstand der Eurex Clearing AG beschlossen, sind diesem Rundschreiben angehängt.
Die geplanten Änderungen, die unter 1. und 2. genannt sind, betreffen Besondere Bestimmungen, daher ist seitens Eurex Clearing die Einleitung eines Konsultationsprozesses (Konsultation) erforderlich, zu dem Eurex Clearing hiermit alle betroffenen Clearing-Mitglieder zur Abgabe von Anmerkungen einlädt.
Bitte entnehmen Sie weitere Details zur Konsultation diesem Rundschreiben.