Seit dem 12. Februar 2014 sind die Eurex Clearing und ihre Clearing-Mitglieder verpflichtet, Transaktionen von börsennotierten, Off-Book- und OTC-gehandelten Derivaten gemäß EMIR (European Market Infrastructure Regulation) Artikel 9 zu melden. Seit dem 12. August 2014 sind auch Collateral- und Valuation-Meldungen abzugeben.
Da beide Vertragsparteien eines Derivatekontrakts meldepflichtig sind und die „Allgemeinen Angaben“ übereinstimmen müssen, ist es wichtig, dass der CCP und die Clearing-Mitglieder dieselben Methoden zur Ermittlung der Feldinhalte anwenden.
Aufgrund der Verschiebung von C7 Release 3.0 (siehe Eurex Clearing-Rundschreiben 078/15) ist eine Interimslösung (bis zur Einführung von C7 Release 3.0) für die Exchange Traded Derivatives (ETD) Transaktions- und Positions-Unique Trade Identifiers (UTIs) notwendig, um den „Level 2 Validations“ der ESMA
zu entsprechen. Aus diesem Grund wird Eurex Clearing die Regeln zur Konstruktion der ETD-UTIs mit Einführung der „Level 2 Validations“ Ende Oktober 2015 anpassen. Die Regeln zur Konstruktion der UTI für EurexOTC Clear-Transaktionen werden im Rahmen des OTC IRS Release 6.0, das für den 9. November 2015 geplant ist, angepasst.
Der Anhang „Member Information - Reporting by Eurex Clearing according to EMIR Article 9“, Version 1.11 beschreibt, wie Eurex Clearing Derivate-Transaktionen gemäß EMIR meldet, um Clearing-Mitgliedern und weiteren meldepflichtigen Parteien eine abgestimmte Befüllung der Felder zu ermöglichen. Kapitel 4 enthält die relevanten Änderungen bezüglich der UTI.