Nach dem Inkrafttreten der überarbeiteten Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (Markets in Financial Instruments Directive, MiFID II) sowie der begleitenden Verordnung (Markets in Financial Instruments, MiFIR) am 3. Januar 2018 werden bestimmte Derivate, die an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich AG (zusammen: die Eurex-Börsen) handelbar sind, Positionslimiten sowie der Verpflichtung zum Positions-Reporting für Rohstoffderivate unterliegen.
Aus diesem Grund nehmen die Eurex-Börsen in die Börsenordnung auf, dass alle Börsenteilnehmer mit offenen Positionen in den relevanten Kontrakten täglich Positionsreports an den „Deutsche Börse Regulatory Reporting Hub“ (RRH) übermitteln müssen, unabhängig davon, ob es sich um Eigenhandels- oder Kundenpositionen handelt.
Produkte, die unter die vorgenannten Vorschriften fallen, werden zu einer neuen Produktzuordnungsgruppe migriert. Es können jedoch nur die Börsenteilnehmer mit einer bestehenden Anbindung an die Reporting-Funktionalität des RRH für Eurex-ETDs ab dem 3. Januar 2018 dieser neuen Produktgruppe zugeordnet werden.
Börsenteilnehmer, die interessiert sind, diese Produkte ab Januar 2018 zu handeln werden gebeten, sich baldmöglichst mit ihrem Key Account Manager Trading in Verbindung zu setzen, um zu gewährleisten, dass alle Vorbereitungen getroffen wurden.
Allen anderen Börsenteilnehmern empfehlen die Geschäftsführung der Eurex Deutschland und die Geschäftsleitung der Eurex Zürich AG, ihre offenen Positionen vor dem 2. Januar 2018 um 12:00 Uhr MEZ glattzustellen.