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21. Juli 2017

Eurex

Neugestaltung des Eurex Market-Making im Rahmen von MiFID II

Mit der Einbeziehung des Market-Making in das deutsche MiFID II-Umsetzungsgesetz (Zweites Finanz­marktnovellierungsgesetz, 2. FiMaNoG, neues BörsG, §26c (1)) wurde eine neue regulatorische Anforderung eingeführt.

Ab Januar 2018 wird das Market-Making an Eurex Deutschland und Eurex Zürich (zusammen: die Eurex-Börsen) neu gestaltet. Die folgenden zwei Änderungen sind geplant:

  1. Beibehaltung des existierenden, kommerziellen Market-Making mit Veränderungen des vertraglichen Rahmens und Umbenennung in „Liquidity Provision“ (LP) sowie Einführung von Anreizen zur Quotierung unter angespannten Marktbedingungen („Stressed Market Conditions“) und
  2. Einführung eines Regulatorischen Market-Making (RMM) durch die Börsenordnung für die Eurex Deutschland und die Eurex Zürich aufgrund neuer MiFID II-Anforderungen.

Die Zustimmung zu den in diesem Rundschreiben beschriebenen Änderungsentwürfen durch die zuständigen Gremien, insbesondere des Börsen- und Verwaltungsrates sowie der zuständigen Aufsichts­behörden, sowie die genaue Ausgestaltung der Änderungen sind in Vorbereitung und werden für November 2017 erwartet.

Das Rundschreiben enthält eine Beschreibung der geplanten Änderungen des Eurex Market-Making-Konzepts.

Marktstatus

XEUR

Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Eurex Internetseite unter Support --> Emergencies and safeguards (nur in Englischer Sprache verfügbar) finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.

Das sofortige Update des Markt-Status erfordert eine aktivierte und aktuelle Java™ Software für den Web Browser.