Die Geschäftsführung der Eurex Deutschland und die Geschäftsleitung der Eurex Zürich AG haben die Einführung eines Freitags-Verfallszyklus für Optionen auf Dreimonats-EURIBOR-Futures (OEU3) und für ein- bis vierjährige Mid-Curve-Optionen auf Dreimonats-EURIBOR-Futures (OEM1-4) mit Wirkung zum 31. August 2015 beschlossen.
Dieser Freitags-Verfallszyklus gilt für sämtliche Optionsserien in ein- bis vierjährigen EURIBOR-Mid-Curve-Optionen (OEM1-4), die nach dem 31. August 2015 eingeführt werden sowie für Optionsserien in EURIBOR-Optionen (OEU3), die nach dem
31. August 2015 eingeführt werden und die nicht mit dem zugrundeliegenden EURIBOR-Futures-Kontrakt (FEU3) in einem identischen Quartalsmonat des Zyklus März, Juni, September und Dezember verfallen.
Letzter Handelstag für die betroffenen Serien ist künftig der Freitag vor dem dritten Mittwoch des Verfallmonats, sofern von dem European Money Markets Institute (EMMI) an diesem Tag der für Dreimonats-Termingelder maßgebliche Referenz-Zinssatz EURIBOR festgestellt wird, ansonsten der davor liegende Börsentag. Handelsschluss am letzten Handelstag ist um 17:15 Uhr MEZ, die Ausübung ist bis 18:00 Uhr MEZ möglich.
Zusätzlich wird der Freitags-Verfallszyklus auch für bereits zum Handel zugelassene EURIBOR-Optionen und ein- bis vierjährige EURIBOR-Mid-Curve-Optionen eingeführt, welche zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieses Rundschreibens keine offenen Positionen aufweisen, mit Ausnahme der Serien OEM1 Jun16 und OEM2 Mar16 welche offene Positionen aufweisen und der Serien September 2015 und Dezember 2015 in ein-bis vierjährigen EURIBOR-Mid-Curve-Optionen (OEM1-4). Die betroffenen Serien sowie weitere Details zur Umsetzung entnehmen Sie bitte diesem Rundschreiben.
Die geänderten Kontraktspezifikationen treten zum 31. August 2015 in Kraft. Dieses Rundschreiben enthält alle Informationen zu den geänderten Kontraktspezifikationen gemäß dem Anhang.