Wie in Eurex Clearing Rundschreiben 070/14 angekündigt, passt Eurex Clearing ihre Clearing-Bedingungen an, um die Möglichkeit zur Schließung einer Liquidationsgruppe am Ende des „Default Waterfall“ einzuführen.
Gemäß Kapitel I, Abschnitt 1, Ziffer 17.3 der Clearing-Bedingungen hat Eurex Clearing eine einmonatige Konsultation (vom 3. Juni bis zum 3. Juli 2014) mit allen Clearing-Mitgliedern (CMs), Nicht-Clearing-Mitgliedern (NCMs) und Registrierten Kunden (RCs) zu dem Thema dieses Rundschreibens durchgeführt. Im Rahmen des Konsultationsprozesses hat Eurex Clearing von einigen Mitgliedern Rückmeldungen erhalten. Kein Teilnehmer hat die Einführung der Möglichkeit zur Schließung einer Liquidationsgruppe am Ende des „Default Waterfall“ als solches in Frage gestellt, vielmehr enthielten die Rückmeldungen zusätzliche Empfehlungen bezüglich einer weiteren Verbesserungen des „Default Waterfall“. Eurex Clearing begrüßt dieses Feedback und wird nun analysieren, wie der „Default Waterfall“ in Zukunft weiter verbessert werden kann.
Im Anhang zu diesem Rundschreiben erhalten Sie die aktualisierten Abschnitte der Clearing-Bedingungen, wie - nach vorheriger Konsultation mit dem Risk Committee - vom Vorstand der Eurex Clearing AG am
21. Mai 2014 und vom Aufsichtsrat der Eurex Clearing AG am 12. Juni 2014 beschlossen.
Die Änderungen treten am 1. Dezember 2014 in Kraft.