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28. März 2006

Eurex

Trading and Clearing on Behalf: Änderung in den Durchführungsbestimmungen über technische Einrichtungen

Die Geschäftsführungen der Eurex-Börsen haben Änderungen der Bestimmungen zu „Trading on behalf“ in den Durchführungsbestimmungen der Eurex Deutschland und Eurex Zürich über Technische Einrichtungen (Technische Durchführungsbestimmungen) mit Wirkung zum 1. April 2006 beschlossen.

Zusätzlich zum etablierten Verfahren des „Trading on behalf“ wird den Teilnehmern nun die Möglichkeit gegeben, Aufträge zur „Mass Deletion“ durch Nennung einer PIN zu autorisieren.

Marktstatus

XEUR

Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Eurex Internetseite unter Support --> Emergencies and safeguards (nur in Englischer Sprache verfügbar) finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.

Das sofortige Update des Markt-Status erfordert eine aktivierte und aktuelle Java™ Software für den Web Browser.