Find
05. Aug. 2020

Eurex

UPDATE: MiFID II/MiFIR: Änderungen der Mindestanzahl zu handelnder Kontrakte für Block-Geschäfte für TES/EnLight und der Non-Disclosure-Limite für Eurex-Produkte

UPDATE: Eurex-Rundschreiben 059/20

UPDATE: 

In Übereinstimmung mit dem kürzlich veröffentlichten ESMA-Update vom 7. September 2020 sind die daraus resultierenden neuen Eurex-Schwellenwerte, die zuvor im Eurex-Rundschreiben 059/20 angekündigt wurden, nun ab dem 21. September 2020 wirksam, um mit den regulatorischen Vorgaben übereinzustimmen (zuvor: 7. September 2020). Die aktualisierten Regelwerke sind diesem Rundschreiben angehängt.

Hier der Link für weitere ESMA-Informationen:

https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/esma-provides-option-apply-annual-transparency-calculations-non-equity

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

1.   Einführung

Am 15. Juli 2020 hat die ESMA die Ergebnisse der jährlichen Transparenzberechnungen für Nicht-Eigenkapitalinstrumente veröffentlicht, die voraussichtlich am 15. September 2020 in Kraft treten. Daher wird Eurex mit Wirkung zum 21. September 2020 die Mindestanzahl zu handelnder Kontrakte für Block-Geschäfte (Minimum Block Trade Size, MBTS) für TES/EnLight- sowie die Nichtanzeige (Non-Disclosure)-Limite für bestimmte Produkte anpassen, um die Einhaltung der Vor-und Nachhandelstransparenz-Schwellenwerte der ESMA zu gewährleisten (siehe Anhang 1).

Darüber hinaus wird Eurex zum 5. Oktober 2020 eine laufzeitabhängige Mindestanzahl zu handelnder Kontrakte für komplexe TES-Instrumente in EURO STOXX 50®-Indexoptionen einführen (siehe Anhang 2).

Dieses Rundschreiben enthält Informationen über die Umwandlung der ESMA-Schwellenwerte in Eurex-Stückgrößen sowie die aktualisierten Abschnitte des entsprechenden Regelwerks der Eurex Deutschland.

Start der Produktion: 21. September 2020 und 5. Oktober 2020

2.   Notwendige Tätigkeiten

Eurex lädt alle Handelsteilnehmer ein, sich und ihre Kunden mit den neuen Schwellenwerten vertraut zu machen. Das Datum des Inkrafttretens wird neu festgelegt.

3.   Details der Initiative

Umrechnung der ESMA EUR-Schwellenwerte in Eurex-Lot-Größen

Die von der ESMA gemäß der von der Delegierten Verordnung (EU) 2017/583 der Kommission (RTS 2) festgelegten Schwellenwerte für monetäre Großbeträge (LIS) werden gemäß den "Q&As on MiFID II and MiFIR transparency topics" der ESMA, die zuletzt am 29. Mai 2020 von der ESMA aktualisiert wurden, in Eurex-Stückgrößen umgerechnet.

Für Aktien-/Aktienindex-Futures und -optionen wird der arithmetische Durchschnitt der Schlusspreise des Basiswerts während der 12 Monate des Vorjahres bestimmt. Falls erforderlich, wird er unter Verwendung des FX-Kurses am letzten Handelstag desselben Zeitraums in EUR angepasst. Der LIS-Schwellenwert der ESMA wird durch das Produkt aus dem oben angepassten Durchschnittspreis und der Kontraktgröße geteilt.

Für Aktienoptionen wendet Eurex zum jetzigen Zeitpunkt den quantitativen Rahmen für die Analyse und Bewertung von MBTS-Revisionen angesichts der derzeitigen schwierigen Marktbedingungen nicht an. Eurex wird daher nur die regulatorisch bedingten MBTS-Erhöhungen anwenden, um weitere Auswirkungen auf Teilnehmer und Kunden zu minimieren.

Bei Dividendenindex-Futures und -optionen wird der zugrundeliegende Referenzpreis aufgrund des wiederkehrenden Charakters eines Dividendenpunktindex nicht anhand des Index, sondern anhand der Futures-Preise bestimmt.

Bei Aktiendividenden-Futures wird der bereinigte zugrunde liegende Durchschnittspreis zusätzlich mit der Benchmark-Dividendenrendite für den gleichen Zeitraum multipliziert.

Für Fixed Income Futures werden die LIS-Schwellenwerte von den von der ESMA geforderten fiktiven Euro-Beträgen geteilt durch den Nominalbetrag der jeweiligen Fixed Income-Futures, multipliziert mit dem durchschnittlichen Futures-Preis des betrachteten Bewertungszeitraums, umgerechnet. Da die Preise für Fixed Income-Futures prozentual angegeben werden, wird der beobachtete Futures-Preis für die Berechnung weiter durch 100 geteilt. 

Optionen auf Fixed Income Futures werden physisch mit einer Kauf- oder Verkaufsposition in einem Fixed Income Futures-Kontrakt geliefert, so dass ihr Nominalwert dem zugrunde liegenden Futures-Kontrakt entspricht. Der durchschnittliche Futures-Preis wird auch zur Bestimmung des durchschnittlichen Ausübungspreises am Geld verwendet und als weiterer Divisor für die LIS-Umwandlung in die entsprechende Anzahl von Optionskontrakten verwendet.

Eurex behält sich vor, die Mindestanzahl zu handelnder Kontrakte und die Non-Disclosure-Limite gegebenenfalls auch unabhängig von einer Veröffentlichung von überarbeiteten Transparenzberechnungen durch die ESMA anzupassen, falls eine entsprechende Anpassung dazu dient, die Transparenz des Marktes weiter zu verbessern, oder die Funktionsweise und die Integrität des Marktes zu schützen. Jede solche potentielle Anpassung der Mindestanzahl zu handelnder Kontrakte und/oder der Non-Disclosure-Limite wird von Eurex unter Beachtung der von ESMA zur Verfügung gestellten Richtlinien in den „Q&As on MiFID II and MiFIR transparency topics“ durchgeführt. 

Änderung der Mindestanzahl zu handelnder Kontrakte für Block-Geschäfte in komplexen TES-Instrumenten

Wie im Eurex-Rundschreiben 051/19 angekündigt, wird Eurex auch für komplexe TES-Instrumente in EURO STOXX 50®-Indexoptionen eine laufzeitabhängige Mindestanzahl zu handelnder Kontrakte einführen. Derzeit gilt eine laufzeitabhängige Mindestanzahl gehandelter Kontrakte nur für einfache Instrumente in EURO STOXX 50®-Indexoptionen.

Mit Wirkung vom 5. Oktober 2020 gelten die folgenden Mindestanzahlen zu handelnder Kontrakte für Block-Geschäfte für EURO STOXX 50®-Indexoptionen in TES:

Kontraktname

Produkt-ID

Verfälle

Derzeitiges einfaches TES-Instrument MBTS

Derzeitiges  komplexes TES-Instrument MBTS

Neues einfaches TES-Instrument MBTS

 Neues komplexes TES- Instrument MBTS

EURO STOXX 50® Indexoptionen

OESX

die ersten 12

1500

1000

 1500

 1500

EURO STOXX 50® Indexoptionen

OESX

> die ersten 12

1000

1000

 1000

 1000

Veröffentlichung der neuen Schwellenwerte

Die Mindestanzahl zu handelnder Kontrakte für Block-Geschäfte für TES/EnLight auf Produktebene finden Sie in den beigefügten Kontraktspezifikationen.

Die aktuelle Version der Kontraktspezifikationen ist auf der Eurex-Website www.eurexchange.com unter dem folgenden Link veröffentlicht:

Rules & Reg’s > Eurex Regelwerke > Kontraktspezifikationen

Zur Erinnerung: Die einzelnen TES-Profile für einfache Instrumente und Strategien sind immer am nächsten Handelstag in der Datei "YYYYYMMDD_tradeEntryServiceProfiles.csv" auf der Eurex-Website
www.eurexchange.com unter dem folgenden Link verfügbar:

Handel > Eurex T7 Entry Services > T7 Entry Service-Parameter

Für den Zeitraum vor der Erstellung der oben genannten automatisierten Datei wird eine temporäre Datei mit den neuen Schwellenwerten auf der Eurex-Website www.eurexchange.com unter dem folgenden Link verfügbar sein:

Handel > Eurex T7 Entry Services > T7 Entry Service-Parameter

Anhänge:

  1. Aktualisierte Abschnitte der Kontraktspezifikationen für MiFID II Transparency MBTS
  2. Aktualisierte Abschnitte der Kontraktspezifikationen für SX5E TES Complex Instruments


Weitere Informationen

Empfänger:

Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Vendoren

Zielgruppe(n):

Front Office/Handel, Middle + Backoffice, IT/System Administration, Auditing/Security Coordination

Kontakt:

client.services@eurexchange.com

Verweis auf Rundschreiben:

Eurex-Rundschreiben 051/19

Web:

www.eurexchange.com

Autorisiert von:

Dr. Randolf Roth


Marktstatus

XEUR

Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Eurex Internetseite unter Support --> Emergencies and safeguards (nur in Englischer Sprache verfügbar) finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.

Das sofortige Update des Markt-Status erfordert eine aktivierte und aktuelle Java™ Software für den Web Browser.