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23. Dez. 2010

Eurex Clearing

Verbot ungedeckter Leerverkäufe: Anzeige von Verdachtsfällen

Mit dem Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte vom 21. Juli 2010 wurde ein Verbot von ungedeckten Leerverkäufen in bestimmten Aktien und Schuldverschreibungen eingeführt (§ 30h WpHG). Zugleich sind Kreditinstitute verpflichtet, bei der Feststellung von Tatsachen, die den Verdacht eines Verstoßes gegen dieses Verbot begründen, diese unverzüglich der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitzuteilen (§ 10 WpHG).
Die BaFin hat der Eurex Clearing AG (ECAG) mit Schreiben vom 15. Dezember 2010 unter Bezugnahme auf die laufende Überwachung des Verbotes von ungedeckten Leerverkäufen durch die BaFin nach § 4 Absatz 1 und Absatz 2 WpHG mitgeteilt, dass nach Rechtsauffassung der BaFin im Rahmen von Wertpapieraufträgen ein Lieferverzug den Verdacht eines ungedeckten Leerverkaufs gemäß § 30h WpHG begründen kann. Insbesondere bei Geschäften in den genannten Wertpapieren, die nach dem vertraglich vereinbarten Abwicklungstag (SD) zuzüglich zehn Geschäftstagen (SD+10) noch nicht abwickelt worden sind, liegt die Notwendigkeit einer Verdachtsanzeige gemäß § 10 Abs. 1 WpHG vor.
Die BaFin erwartet aufgrund ihrer Mitteilung vom 15. Dezember 2010, dass die ECAG mit sofortiger Wirkung derartige Geschäfte in den von § 30h WpHG erfassten Wertpapieren als Verdachtsfälle wöchentlich anzeigt. Die gesetzlichen Ausnahmen vom Verbot ungedeckter Leerverkäufe (§ 30h Abs. 2 WpHG) werden hierbei nicht berücksichtigt.

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Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Eurex Internetseite unter Support --> Emergencies and safeguards (nur in Englischer Sprache verfügbar) finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.

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