Dieses Rundschreiben enthält Informationen zu Änderungen der Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG (Clearing-Bedingungen) im Zusammenhang mit den folgenden Themen:
1. Vereinfachung des Regelwerks der Eurex Clearing
2. Beendigungsgründe und Fristen für das Porting im Individual-Clearingmodell
Die geplanten Änderungen betreffen Besondere Bestimmungen, daher ist seitens Eurex Clearing die Einleitung eines Konsultationsprozesses (Konsultation) erforderlich.
Die Konsultation zu den geplanten Änderungen oder Ergänzungen der Besonderen Bestimmungen der Eurex Clearing AG beginnt am 10. Juli 2015 und endet mit Ablauf des 10. August 2015. Daran anschließen
wird sich eine verkürzte Veröffentlichungsfrist von 15 Geschäftstagen, nach der die vorgeschlagenen Änderungen zum 7. September 2015 in Kraft treten werden. Voraussetzung dafür ist, dass während der Konsultation insgesamt nicht mehr als zwei von den Änderungen oder Ergänzungen betroffene Clearing-Mitglieder, Nicht-Clearing-Mitglieder oder Registrierte Kunden der Anwendung der verkürzten Veröffentlichungsfrist widersprechen.
Erhält Eurex Clearing AG während der Konsultation Widersprüche von mehr als zwei betroffenen Clearing-Mitgliedern, Nicht-Clearing-Mitgliedern oder Registrierten Kunden wird Eurex Clearing AG nach Erhalt solcher Widersprüche hierüber alle Clearing-Mitglieder, Nicht-Clearing-Mitglieder und Registrierte Kunden in einem weiteren elektronischen Rundschreiben unverzüglich informieren.
Weitere Informationen zu dem Konsultationsprozess sind diesem Rundschreiben zu entnehmen.