Iberclear SA hat entschieden, die Abwicklungsperiode für spanische Aktien vom dritten Geschäftstag (T+3) auf den zweiten Geschäftstag (T+2) nach dem Handelstag anzupassen. Diese Veränderung ist eine Konsequenz aus der fortwährenden Umgestaltung des "Clearing, Settlement & Registry Systems" in Spanien ("Reforma") und zielt darauf ab, die aktuelle stückemäßige Abwicklung im spanischen Markt an die europäischen zeitlichen Lieferstandards gemäß der „Central Securities Depository“-Regulierung (CSD-R), definiert von der Europäischen Kommission, anzugleichen.
Dieses Rundschreiben enthält Informationen zu den Anpassungen der Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG (Clearing-Bedingungen) bezüglich der Verfahren von Lieferungen und Zahlungen für Aktien-Futures, Optionskontrakte und „Low Exercise Price Options“ (LEPOs) auf Aktien sowie Vertragsstrafen für Nichtlieferung von Aktien.
Die geänderten Abschnitte der Clearing-Bedingungen, wie vom Vorstand der Eurex Clearing AG beschlossen, sind diesem Rundschreiben angehängt.
Die entsprechenden Änderungen treten am 25. Februar 2016 in Kraft.