Die Verordnung zur Verbesserung der Wertpapierabrechnungen in der Europäischen Union und über Zentral-verwahrer (bekannt als „CSDR“), welche 2015 in Kraft treten wird, wird einen einheitlichen regulatorischen Rahmen für die Wertpapierabwicklung innerhalb der Europäischen Union (EU) schaffen. Die jüngste Fassung der CSDR liegt vor. Zentralverwahrer (CSDs) sind für die Finanzmärkte systemisch relevante Institutionen und die CSDR soll sowohl Fristen und Ablauf der Wertpapierabwicklung in Europa als auch die Regelwerke für CSDs, die Abwicklungssysteme betreiben, vereinheitlichen.
In den meisten europäischen Märkten erfolgt derzeit die Standardabwicklung auf der Basis „drei-Geschäftstage-nach-dem-Handelstag“ (T+3). Die CSDR ordnet einen kürzeren, vereinheitlichten T+2 („zwei-Geschäftstage-nach-dem-Handelstag“)-Abwicklungszyklus für Transaktionen in allen übertragbaren Wertpapieren an (wie von MiFID (Directive 2004/39/EC) festgelegt).
Wie viele andere europäische Märkte bereitet auch der Eurex Bonds-Markt ab dem 6. Oktober 2014 den Übergang zu T+2 für alle handelbaren Wertpapiere vor. Als Teil der Reduzierung des Abwicklungszeitraums von T+3 zu T+2 wird der letzte Handelstag für alle relevanten Wertpapiere von derzeit drei Tagen auf zukünftig zwei Tage vor Fälligkeit angepasst.
Orderbuchgeschäfte, die am 6. Oktober 2014 oder danach im Eurex Bonds-Markt abgeschlossen werden, werden auf der Basis T+2 abgewickelt. In Übereinstimmung mit den Bestimmungen der CSDR bleiben Positionen in Geschäften außerhalb des Orderbuches unverändert.