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27. Mai 2014

Eurex Bonds

Verkürzung der Abwicklungsperiode von T+3 auf T+2

Die Verordnung zur Verbesserung der Wertpapierabrechnungen in der Europäischen Union und über Zentral-verwahrer (bekannt als „CSDR“), welche  2015 in Kraft treten wird, wird einen einheitlichen regulatorischen Rahmen für die Wertpapierabwicklung innerhalb der Europäischen Union (EU) schaffen. Die jüngste Fassung der CSDR liegt vor. Zentralverwahrer (CSDs) sind für die Finanzmärkte systemisch relevante Institutionen und die CSDR soll sowohl Fristen und Ablauf der Wertpapierabwicklung in Europa als auch die Regelwerke für CSDs, die Abwicklungssysteme betreiben, vereinheitlichen.

In den meisten europäischen Märkten erfolgt derzeit die Standardabwicklung auf der Basis „drei-Geschäftstage-nach-dem-Handelstag“ (T+3). Die CSDR ordnet einen kürzeren, vereinheitlichten T+2 („zwei-Geschäftstage-nach-dem-Handelstag“)-Abwicklungszyklus für Transaktionen in allen übertragbaren Wertpapieren an (wie von MiFID (Directive 2004/39/EC) festgelegt).

Wie viele andere europäische Märkte bereitet auch der Eurex Bonds-Markt ab dem 6. Oktober 2014 den Übergang zu T+2 für alle handelbaren Wertpapiere vor. Als Teil der Reduzierung des Abwicklungszeitraums von T+3 zu T+2 wird der letzte Handelstag für alle relevanten Wertpapiere von derzeit drei Tagen auf zukünftig zwei Tage vor Fälligkeit angepasst.

Orderbuchgeschäfte, die am 6. Oktober 2014 oder danach im Eurex Bonds-Markt abgeschlossen werden, werden auf der Basis T+2 abgewickelt. In Übereinstimmung mit den Bestimmungen der CSDR bleiben Positionen in Geschäften außerhalb des Orderbuches unverändert.

Marktstatus

XEUR

Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Eurex Internetseite unter Support --> Emergencies and safeguards (nur in Englischer Sprache verfügbar) finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.

Das sofortige Update des Markt-Status erfordert eine aktivierte und aktuelle Java™ Software für den Web Browser.