Verschiedene Aufsichtsbehörden in Europa haben letzte Woche Leerverkaufsverbote erlassen, die inhaltlich teilweise erheblich voneinander abweichen. Ebenso weichen diese teilweise erheblich von den bereits existierenden deutschen Regelungen ab. In Deutschland gibt es seit Juli 2010 bereits ein Verbot ungedeckter Leerverkäufe in Aktien, Schuldtiteln von Staaten der Eurozone und ungedeckten CDS auf Staatsanleihen der Eurozone.
Grundsätzlich unterliegen die an der Eurex gehandelten Produkte ausschliesslich dem deutschen Recht. Jedoch ist es möglich, dass Geschäftsabschlüsse an der Eurex durch Regelungen ausländischer Aufsichtsbehörden betroffen sind. Daher empfehlen wir jedem unserer Handelsteilnehmer, unabhängig von der deutschen Rechtslage, die Prüfung der jeweils erlassenen Leerverkaufsverbote.
Derzeit besteht erheblicher Klärungsbedarf hinsichtlich des konkreten Anwendungsbereichs der Leerverkaufsverbote. Die Geschäftsführungen der Eurex-Börsen prüfen daher aktuell den konkreten Anwendungsbereich der erlassenen Leerverkaufsverbote und diskutieren diese mit den jeweiligen Regulatoren.
In der Zwischenzeit verweisen wir insbesondere für die von den Leerverkaufsverboten „ausgenommenen“ Geschäfte auf die Veröffentlichungen der nationalen Aufsichtsbehörden. Beispielhaft sei hier auf die folgende, von dem französischen Regulator veröffentlichte Fragen- und Antwortliste verwiesen: http://www.amf-france.org/documents/general/10111_1.pdf