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18. Aug. 2011

Eurex

Wichtige Information zum Verbot von Leerverkäufen

Verschiedene Aufsichtsbehörden in Europa haben letzte Woche Leerverkaufsverbote erlassen, die inhaltlich teilweise erheblich voneinander abweichen. Ebenso weichen diese teilweise erheblich von den bereits existierenden deutschen Regelungen ab. In Deutschland gibt es seit Juli 2010 bereits ein Verbot ungedeckter Leerverkäufe in Aktien, Schuldtiteln von Staaten der Eurozone und ungedeckten CDS auf Staatsanleihen der Eurozone.

Grundsätzlich unterliegen die an der Eurex gehandelten Produkte ausschliesslich dem deutschen Recht. Jedoch ist es möglich, dass Geschäftsabschlüsse an der Eurex durch Regelungen ausländischer Aufsichtsbehörden betroffen sind. Daher empfehlen wir jedem unserer Handelsteilnehmer, unabhängig von der deutschen Rechtslage, die Prüfung der jeweils erlassenen Leerverkaufsverbote.

Derzeit besteht erheblicher Klärungsbedarf hinsichtlich des konkreten Anwendungsbereichs der Leerverkaufsverbote. Die Geschäftsführungen der Eurex-Börsen prüfen daher aktuell den konkreten Anwendungsbereich der erlassenen Leerverkaufsverbote und diskutieren diese mit den jeweiligen Regulatoren.

In der Zwischenzeit verweisen wir insbesondere für die von den Leerverkaufsverboten „ausgenommenen“ Geschäfte auf die Veröffentlichungen der nationalen Aufsichtsbehörden. Beispielhaft sei hier auf die folgende, von dem französischen Regulator veröffentlichte Fragen- und Antwortliste verwiesen: http://www.amf-france.org/documents/general/10111_1.pdf

Marktstatus

XEUR

Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Eurex Internetseite unter Support --> Emergencies and safeguards (nur in Englischer Sprache verfügbar) finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.

Das sofortige Update des Markt-Status erfordert eine aktivierte und aktuelle Java™ Software für den Web Browser.