1. Einführung
Mit diesem Rundschreiben möchten wir auf die bevorstehende Änderung der ESMA-Vorgaben zur Identifizierung natürlicher Personen aus dem Vereinigten Königreich (VK) hinweisen, welche die Pflicht der Handelsteilnehmer zur ordnungsgemäßen Bereitstellung der gemäß Direktive 2014/65 EU und Regulierung 600/2014 zu liefernden Daten betrifft.
Die Eurex Frankfurt AG wird
- zum 4. Januar 2021 die Upload-Funktionalitäten für "National IDs" von natürlichen Personen auf die ESMA-Vorgaben zu Drittstaaten anpassen, sowie
- ab dem 4. Januar 2021 die vom Teilnehmer hochgeladenen Short - Long Code-Mappings (Short - Long Code-Datensätze) auf die geänderten ESMA-Vorgaben zu Staatsangehörigen aus dem VK prüfen.
2. Erforderliche Tätigkeiten
Handelsteilnehmer aus dem VK sind verpflichtet, die short / long code-Mappings gemäß der ESMA-Vorgaben bei Eurex Frankfurt AG zu hinterlegen. Datenaltbestände der Handelsteilnehmer aus dem VK sollen entsprechend ab dem ersten Handelstag 2021 (4. Januar 2021) aktualisiert werden. Gültige short / long code-Mappings werden den Handelsteilnehmern im täglichen Report TR161 zur Verfügung gestellt.
Handelsteilnehmer aus dem VK, die die Upload-Funktionalität in der Member Section nutzen, können für Tests der neuen Long Codes ein derzeitiges Non-EU-Länderkürzel nutzen. Validierungsparameter können für Produktion und Simulation nicht entkoppelt werden.
Handelsteilnehmer aus dem VK, die die SFTP Upload-Funktionalität nutzen, können ab 8. Dezember 2020 nach dem Batch in der Simulationsumgebung testen.
Zugelassene Händler mit einer Staatsangehörigkeit aus dem VK sollen die Aktualisierung ihrer National ID ab sofort durch Kontaktaufnahme mit ihrem Key Account Manager über customer.readiness@deutsche-boerse.com veranlassen.
3. Details
Änderungen in den Upload-Funktionalitäten der Eurex Frankfurt AG
Bisher wurden natürliche Personen aus VK anhand der "National IDs" mit der „nationalen Versicherungsnummer“ (erste Priorität) oder mittels „CONCAT“ (zweite Priorität) identifiziert (Art. 6 Abs. 2 der Delegierten Verordnung 2017/590). Mit Wirkung zum 1. Januar 2021 (Brexit) sind VK-Staatsangehörige nach den Vorgaben für natürliche Personen aus Drittstaaten zu identifizieren. Anzugeben sind daher die „Passnummer“ (erste Priorität) oder „CONCAT“ (zweite Priorität).
Weitere Informationen
Empfänger: | | Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Vendoren |
| Zielgruppen: | | Front Office/Handel, Middle + Backoffice, IT/System Administration |
Kontakt: | | Ihr Key Account Manager oder customer.readiness@deutsche-boerse.com |
Web: | | www.eurex.com |
Autorisiert von: | | Michael Peters |