1. Einführung
Auf Anordnung der Börsenaufsicht des Landes Hessen wird Eurex Deutschland ab dem 1. Januar 2022 die Anwendung der sog. „Short Code Solution“ anpassen. Die Handelsteilnehmer sind ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, die Felder „Ausführung innerhalb der Firma“ („Execution Decision“), „Anlageentscheidung innerhalb der Firma“ („Investment Decision“) und „Kundenidentifikationscode“ („ClientID”) in den Order- und Quote-Nachrichten mit eindeutigen Kürzeln („Short Codes“) zu belegen.
Demnach müssen diese „Short Codes“ über den Zeitverlauf unveränderlich einem entsprechenden Identifikationscode („Long Code“) zugeordnet sein und können nicht nachträglich abgeändert werden. Eine Änderung des „Long Code“ ist nur aus bestimmten rechtlichen Gründen, wie z.B. Änderungen von Namen oder Ausweisnummern natürlicher Personen, zulässig. Zudem sind Handelsteilnehmer verpflichtet, sämtliche Short/Long Code-Kombinationen vor erstmaliger Nutzung beim Handelsplatz zu registrieren.
Datum des Inkrafttretens: 1. Januar 2022
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2. Erforderliche Tätigkeiten
Handelsteilnehmer dürfen ab dem 1. Januar 2022 ausschließlich kontinuierlich eindeutige „Short Codes“ verwenden. Diese „Short Codes“ müssen vor ihrer erstmaligen Nutzung hinterlegt werden. Hierzu werden Handelsteilnehmer in der Upload-Datei das Feld „valid from“ ausschließlich mit einem zukünftigen Datum belegen können. Bereits registrierte Short/Long Code-Kombinationen, die nicht den Anforderungen entsprechen, können vom Handelsteilnehmer gelöscht oder aktualisiert werden.
Datum des Inkrafttretens: 1. Januar 2022
3. Details
Seit dem 3. Januar 2018 sind alle Handelsteilnehmer verpflichtet, die im Rahmen ihrer Teilnahme am Börsenhandel verwendeten Algorithmen, den „Execution Decision Maker“, den „Investment Decision Maker“ und den Kunden zu identifizieren (Artikel 48 (10) der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates sowie Artikel 25 der Delegierten Verordnung (EU) 600/2014). Diese gesetzliche Vorgabe ist in der Börsenordnung für die Eurex Deutschland umgesetzt (§§ 17a, 63 und 72).
Die Felder „Execution Decision“, „Investment Decision“ und „ClientID” sind in den Order- und Quote-Nachrichten durch die Nutzung von „Short Codes“ auszufüllen. Nur natürliche Personen und juristische Personen anhand ihres „Legal Entity Identifiers“ (LEI) müssen mithilfe von „Short Codes“ verschlüsselt werden.
Bisher waren Handelsteilnehmer verpflichtet, die zur Auflösung der „Short Codes“ genutzten „Long Codes“ spätestens am folgenden Handelstag (T+1) in den Eurex Upload-Funktionalitäten (SFTP oder Member Section) hochzuladen. Diese Vorgabe ändert sich zum 1. Januar 2022. Die Registrierung der „Short Codes“ muss ab diesem Zeitpunkt vor Nutzung erfolgen.
Außerdem müssen „Short Codes“ eindeutig und über die Zeit hinweg unveränderlich hinterlegt werden. Eine Änderung des „Long Code“ ist mit Ausnahme bestimmter Rechtsgründe unzulässig.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Verstöße gegen die Meldepflicht zu Sanktionsmaßnahmen führen können.
Weitere Informationen
Empfänger: | | Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Vendoren |
Zielgruppen: | | Front Office/Handel, Middle + Backoffice, IT/System Administration, Revision/Security Coordination, Compliance-Abteilungen, Benannte Personen |
Kontakt: | | Ihr Key Account Manager oder client.services@eurex.com; für Fragen zum regulatorischen Reporting kontaktieren Sie bitte: eurex.reg.reporting@eurex.com |
Web: | | www.eurex.com |
Autorisiert von: | | Michael Peters |