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20. Dez. 2021

Eurex

„Direct Market Access“ (DMA): Klarstellung bezüglich elektronischer Prüfung von DMA-Orders

Eurex-Rundschreiben 118/21 „Direct Market Access“ (DMA): Klarstellung bezüglich elektronischer Prüfung von DMA-Orders

1.  Einführung

Dieses Rundschreiben gibt wichtige Informationen zu Änderungen in der Validierung von Orders, die über einen direkten elektronischen Zugang („Direct Market Access“ oder „DMA“) an Eurex Deutschland („Eurex“) eingegeben werden und insbesondere zur Nutzung des Feldes „OrderOrigination“ („DMA-Kennzeichen“).

Die Informationen sind nur für Börsenteilnehmer relevant, die beabsichtigen, einer anderen Person (indirekter Handelsteilnehmer) einen direkten elektronischen Zugang zum Handelssystem der Eurex über ihre Infrastruktur zur Übermittlung von Orders gemäß § 61 der Börsenordnung für die Eurex Deutschland zu gewähren („DMA Anbieter“).

Ab dem 31. Januar 2022 wird das Eurex T7-System Orders abweisen, bei denen das Kennzeichen 1724 „OrderOrigination“ auf „true“, d.h. „5“, gesetzt ist, der Börsenteilnehmer aber keine Genehmigung von der Eurex als DMA-Anbieter erhalten hat.

2.  Erforderliche Tätigkeiten

2.1 Autorisierungsverfahren und Validierung durch T7

Börsenteilnehmer, die derzeit das Kennzeichen 1724 in Orders verwenden, aber nicht bei Eurex als DMA-Anbieter genehmigt sind, werden dringend gebeten, sich mit ihrem jeweiligen Key Account Manager in Verbindung zu setzen, um den Genehmigungsprozess ihres DMA-Systems zu starten.

2.2 Keine Tätigkeit erforderlich für bereits genehmigte DMA-Anbieter an Eurex

Börsenteilnehmer, die bereits genehmigte DMA-Anbieter an Eurex sind, werden automatisch dafür berechtigt, eingehende DMA-Orders zu kennzeichnen und müssen keine weiteren Tätigkeiten ausführen.

3.  Details

Gemäß § 61 (1) der Börsenordnung für die Eurex Deutschland sind Anbieter von direktem elektronischen Zugang verpflichtet, ihr DMA-System bei der Eurex über ein entsprechendes Antragsformular, das online verfügbar ist, genehmigen zu lassen.

Zusätzlich müssen DMA-Anbieter gemäß § 61 (3) der Börsenordnung der Eurex Deutschland die Kennzeichnung von DMA-Orders mit dem Kennzeichen 1724 „OrderOrigination" auf „true", d.h. "5" setzen.

Börsenteilnehmer, die keine autorisierten DMA-Anbieter an der Eurex sind, dürfen keinen DMA der Eurex zur Verfügung stellen und können keine als DMA gekennzeichneten Orders und Orderänderungen senden, da diese Orders abgewiesen werden.

Aufgrund der Einführung der technischen Validierung wird der Eurex DMA-Fehler-Report TR165 eingestellt. Die Information zur „OrderOrigination" werden weiterhin in den Eurex-Reports TE540, TE550 und TE810 enthalten sein.

Weitere Details zu den DMA-Regeln finden Sie auf der Eurex-Website www.eurex.com unter dem folgenden Pfad:

Rules & Regs > MiFID II/MiFIR > DEA/DMA/ORS


Weitere Informationen

Empfänger:

Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Vendoren

Zielgruppen: 

Front Office/Handel, Middle + Backoffice, IT/System Administration, Revision/Security Coordination

Kontakt:

Ihr Key Account Manager oder client.services@eurex.com

Web:

Rules & Regs > MiFID II/MiFIR > DEA/DMA/ORS

Autorisiert von:

Michael Peters


Marktstatus

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Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Eurex Internetseite unter Support --> Emergencies and safeguards (nur in Englischer Sprache verfügbar) finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.

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