1. Einführung
Die Geschäftsführung der Eurex Deutschland hat mit Wirkung zum 1. März 2022 beschlossen, untertägige Nichtoffenlegung-Limite („non-disclosure“) für die über die Eurex T7 Entry Services (TES) eingegebenen Transaktionen in Euro-Bono-Futures (FBON) einzuführen.
Start der Produktion: 1. März 2022
2. Erforderliche Tätigkeiten
Es sind keine Tätigkeiten notwendig. Handelsteilnehmer können im Eingabefenster für TES-Geschäfte im T7 Trader GUI für TES-Geschäfte in den Euro-Bono-Futures zwischen untertägiger Offenlegung und Nichtoffenlegung wählen.
3. Details
Nichtoffenlegung eines Geschäfts ist eine Wahlmöglichkeit für Geschäfte oberhalb einer bestimmten Volumenschwelle. Wenn diese Schwelle erreicht oder überschritten wird, kann der eingebende Händler für bilaterale TES- oder Eurex EnLight-Geschäfte die untertägige Anzeige oder Nichtanzeige durch das T7-System von Eurex Exchange wählen. Die Standardeinstellung für Geschäfte oberhalb einer bestimmten Volumenschwelle sieht eine untertägige Nichtanzeige durch das T7-System vor.
Ab dem 1. März 2022 gilt das folgende Nichtoffenlegung-Limit:
Produkt | Nichtoffenlegung-Limit |
Euro-Bono-Futures (FBON) | 1.000 Kontrakte |
Wie in Eurex Clearing-Rundschreiben 003/22 angekündigt, wird ab dem 1. März 2022 das Entgelt für einzelne, nicht offengelegte TES- oder Eurex EnLight-Geschäfte in Euro-Bono-Futures, wie in der Anlage zu diesem Rundschreiben aufgeführt, erhoben.
Weitere Informationen
Empfänger: | | Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Vendoren |
Zielgruppen: | | Front Office/Handel, Middle + Backoffice |
Kontakt: | | Jutta Frey-Hartenberger, Product R&D Fixed Income , Tel. +49-69-211-1 49 88, jutta.frey-hartenberger@eurex.com |
Verweis auf Rundschreiben: | | Eurex Clearing Circular 003/22 |
Web: | | www.eurex.com |
Autorisiert von: | | Michael Peters |