1. Einführung
Der Vorstand der Eurex Frankfurt AG hat die folgenden Änderungen im Preisverzeichnis zum Anschlussvertrag, Betreiber-Anschlussvertrag und STPIP- und QTPIP-Anschlussvertrag (im Folgenden: „Preisverzeichnis“) mit Wirkung zum 1. Januar 2023 beschlossen:
- Anpassung der Entgelte in Ziffer 1.1 „Monatliche Entgelte für die technische Anbindung an T7 (Anbindungsentgelte)“ und in Ziffer 1.2 „Monatliche Entgelte für die technische Anbindung über Multi-Member-System-Betreiber“,
- Anpassung der Entgelte in Ziffer 1.3 „Monatliche Entgelte für die Nutzung des Handelssystems T7“, Erhöhung der Rabatte für Sessions sowie Anpassung der Entgeltstaffeln für Eurex ETI High Frequency Light Session (50 Transaktionen/Sekunde) und Eurex ETI High Frequency Full Session (150 Transaktionen/Sekunde).
2. Erforderliche Tätigkeiten
Die Handelsteilnehmer sollten sicherstellen, dass ihre internen Prozesse und technischen Schnittstellen aktualisiert werden, um die geänderten Entgelte ordnungsgemäß verarbeiten zu können.
3. Details
Die Entgelte für Bandbreiten (Ziffer 1.1), Entgelte für technische Anbindung über Multi-Member-System-Betreiber (Ziffer 1.2) und Sessions (Ziffer 1.3) werden um ca. 3,9 Prozent erhöht und auf die volle Zehnerstelle abgerundet. Eine Rabattierung für Sessions (Ziffer 1.3) ist nunmehr bis zu einem Betrag von maximal 1.040 EUR möglich. Die Anzahl der Sessions zum halben Preis wird bei Eurex ETI High Frequency Light Session (50 Transaktionen/Sekunde) und Eurex ETI High Frequency Full Session (150 Transaktionen/Sekunde) von vier auf sechs erhöht.
Die oben genannten Änderungen werden in den Kundenrechnungen ab dem Rechnungsmonat Januar 2023 berücksichtigt.
Die geänderten Abschnitte des Preisverzeichnisses sind diesem Rundschreiben angehängt. Die vollständige Fassung des geänderten Preisverzeichnisses steht ab dem Datum des Inkrafttretens auf der Eurex-Website www.eurex.com unter dem folgenden Link zum Download zur Verfügung:
Rules & Regs > Eurex Regelwerke > 04. Anschlussverträge
Gemäß § 9 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Vertrags über die technische Anbindung und die Nutzung der Börsen-EDV der Eurex Deutschland (Anschlussvertrag) ist die Eurex Frankfurt AG berechtigt, die AGB jederzeit unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Handelsteilnehmers zu ändern. Änderungen der AGB werden dem Handelsteilnehmer mindestens sechs Wochen vor deren Wirksamkeit bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Handelsteilnehmer nicht innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderung schriftlich Widerspruch bei der Eurex Frankfurt AG erhebt.
Anhang:
- Geänderte Abschnitte des Preisverzeichnisses zum Anschlussvertrag, Betreiber-Anschlussvertrag und STPIP- und QTPIP-Anschlussvertrag
Weitere Informationen
Empfänger: | | Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland, Vendoren und Multi-Member-System-Betreiber |
Zielgruppen: | | Front Office/Handel, Middle + Backoffice |
Kontakt: | | client.services@eurex.com |
Web: | | www.eurex.com |
Autorisiert von: | | Dr. Randolf Roth |